Gesetz zur Flexibilisierung der Straßenausbaubeiträge in Niedersachsen verabschiedet
Der niedersächsische Landtag hat das NKAG und weitere niedersächsische Gesetze zwecks „Flexibilisierung der Straßenausbaubeiträge“ beschlossen.
Zukünftig heißen die Straßenausbaubeiträge (Strabs) „Beiträge für Verkehrsanlagen“ und es finden sich in § 6b umfangreiche Regelungen hierzu. So können für ab Mai 2020 begonnene Maßnahmen Abschläge berücksichtigt werden und auch Drittmittel dürfen abgezogen werden.
Im Sinne der Betragspflichtigen können tiefenmäßige Begrenzungen und Eckgrundstückvergünstigungen berücksichtigt werden. Zudem sind Ratenzahlungen möglich. Diese sind jedoch auf maximal 20 Jahresraten beschränkt. Die Verzinsung beträgt bis zu 3% über dem Basiszinssatz.
Gleichzeitig besteht jetzt die Verpflichtung der Kommunen, mindestens drei Monate vor Maßnahmenbeginn die voraussichtlichen Betragspflichtigen umfangreich zu informieren. Inwieweit dieses praktikabel ist, wird die Zukunft zeigen; insbesondere vor dem Hintergrund, dass es schon jetzt immer wieder zu erheblichen Auseinandersetzungen kommt, wenn die Kostenschätzungen und Ist-Ergebnisse zu Ungunsten der Beitragspflichtigen abweichen.
Zudem ist aus meiner Sicht noch zu prüfen, ob und wie die Kommunen ihre Ansprüche bei Rentenzahlungsvereinbarungen ggf. grundbuchrechtlich absichern können. Dieses ist m.E. dann erforderlich, wenn größere Beträge über lange Laufzeiten verrentet werden sollen. Dieses dient auch dem Schutz möglicher Erwerber.