Kommunales Hilfsprogramm für Niedersachsen über insgesamt 1,1 Mrd. Euro
Das Land Niedersachsen und die kommunalen Spitzenverbände haben sich über ein kommunales Hilfsprogramm für Niedersachsen verständigt.
» WeiterlesenKommunales Haushaltsrecht
Das Land Niedersachsen und die kommunalen Spitzenverbände haben sich über ein kommunales Hilfsprogramm für Niedersachsen verständigt.
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Am Freitag, 12. Juni 2020 hat das Bundeskabinett den Entwurf des 2. Corona-Steuerhilfegesetzes beschlossen. In dem Gesetzesentwurf werden zur Bekämpfung der Corona-Folgen und zur Stärkung der Binnennachfrage eine Reihe von steuerrechtlichen Maßnahmen vorgeschlagen. Diese haben gerade auch für die Kommunen erhebliche Auswirkungen: Die Umsatzsteuersätze werden befristet vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 von 19 auf 16% und von 7 auf 5% gesenkt. Es wird ein einmaliger Kindergeldbonus von 300 € je kindergeldberechtigtem Kind gewährt. Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird eine degressive Abschreibung von 25%, höchsten jedoch des 2,5fachen der linearen Abschreibung zugelassen. Der Freibetrag für die Hinzurechnungstatbestände des § 8 Nr. 1 GewStG wird von 100.000 auf 200.000 € erhöht. § 1 FAG erfährt bzgl. der Umsatzsteuerverteilung eine Änderung. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund geht aktuell im Jahr 2020 von Mindereinnahmen von -1,306 Mio. € aus! Auch ist für ihn nicht nachvollziehbar, warum die Erhöhung des Freibetrags für die Hinzuziehungstatbestände […]
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Mit dem LSN-Rundschreiben werden Hinweise zur Verbuchungsproblemen rund um Corona gegeben.
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Grundsteuer C zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung auf den Weg gebracht.
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Der Niedersächsische Landtag hat am 23.10.2019 den Gesetzentwurf über die Schuldenbremse in Niedersachsen verabschiedet und die Schuldenbremse in die Verfassung aufgenommen.
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Das Land Niedersachsen beschließt ein Gesetz zur „Flexibilisierung der Straßenausbaubeiträge“
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Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) informiert darüber, dass im Jahr 2019 besonders finanzschwache Kommunen mit weit unterdurchschnittlicher Steuereinnahmekraft, die auch im Übrigen die Voraussetzungen des § 13 NFAG erfüllen, Bedarfszuweisungen wegen besonderer Aufgaben erhalten können.
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Kreise müssen ihre Kommunen nicht anhören, bevor sie den Kreisumlagesatz festlegen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) im jahrelangen Rechtsstreit zwischen der Gemeinde Perlin und dem Landkreis Nordwestmecklenburg entschieden.
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