Niedersachsen ändert Finanzausgleichsgesetz: Neue Verteilung der Finanzmittel ab 2026

Am 19. Dezember 2025 hat das Land Niedersachsen offiziell die Änderung des Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetzes (NFAG) bekanntgegeben. Mit der Novelle soll die Verteilung der Finanzmittel zwischen Kreisen und Gemeinden an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Ziel ist es, die kommunale Finanzkraft zu stärken und gleichzeitig für mehr Fairness und Planungssicherheit zu sorgen. Die wichtigsten Punkte der Änderung: Die Anpassung des NFAG stellt damit einen wichtigen Schritt dar, um die finanzielle Stabilität der Kommunen in Niedersachsen zu sichern und regionale Unterschiede langfristig auszugleichen. Quelle: Nds. GVBl. 2025 Nr. 101 vom 19. Dezember 2025 Doch wie bewerten die kommunalen Verbände diese Reform? Die Reaktionen sind alles andere als einhellig. Niedersächsischer Landkreistag (NLT): Enttäuschung und Kritik Der Niedersächsische Landkreistag (NLT), der die Interessen der Landkreise und der Region Hannover vertritt, zeigt sich enttäuscht vom Beschluss des Landtags zur NFAG-Novelle. Nach Ansicht des Verbandes führt die neue Berechnung des Finanzausgleichs zu einer einseitigen Umverteilung zulasten […]

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Gesetzesänderung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes in der Beratung

Paragrafengruppe

Mit der Grundsteuerreform 2025 setzt Niedersachsen auf das Flächen-Lage-Modell. In der Praxis zeigten sich jedoch Härtefälle – etwa bei ungenutzten Resthöfen oder brachliegenden Flächen, die zwar steuerlich belastet, aber wirtschaftlich nicht nutzbar sind. Ein Gesetzentwurf der Landesregierung sieht deshalb vor, dass Kommunen künftig die Grundsteuer in besonderen Fällen ganz oder teilweise erlassen können. Während dies Eigentümer entlastet, bringt es für Gemeinden zusätzlichen Verwaltungsaufwand und unklare Einnahmeeffekte mit sich.

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Handreichung zur Grundsteuer C

Häuslebauer

Mit Rundschreiben Nr. 183/2024 vom 25.11.2024 hat der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund auf die Veröffentlichung einer Handreichung zur Grundsteuer C hingewiesen. Die Handreichung ist vom Deutschen Städte- und Gemeindebund in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Redeker Sellner Dahs herausgegeben worden. Sie steht über den Mitgliederbereich des NSGB zum Download bereit. Es werden erste praktische Handhabungen und wesentliche Rechtsbegriffe erläutert sowie Anwendungshinweise gegeben. Auf der Seite des NSGB können auch die landesspezifischen Regelungen abgerufen werden.

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Bund und Länder melden Einigung über Grundsteuer

Die Eckpunkte für eine Reform der Grundsteuer stehen – das sagen Bundesfinanzminister Scholz und sein hessischer Kollege Schäfer. Doch aus Bayern kommt weiter Widerstand gegen die Pläne. Bund und Länder haben sich nach Angaben der Verhandlungsführer über die Eckpunkte der Grundsteuerreform geeinigt. Die Gespräche seien zu einem „vernünftigen Ergebnis“ gekommen, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) nach Beratungen mit seinen Länderkollegen. Er sei nun beauftragt worden, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der bis Ende dieses Jahres verabschiedet werden solle. Scholz sprach von einem „großen Meilenstein“. Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) sagte, das ursprünglich von Scholz vorgeschlagene Modell sei deutlich entbürokratisiert worden. Das Bundesverfassungsgericht hatte der Politik eine Frist bis Ende 2019 für eine Neuregelung gesetzt. Bayern hat aber weiter grundsätzliche Bedenken. Der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) sagte, das Land werde dem Modell, das nun auf dem Tisch liege, nicht zustimmen. Scholz hatte eine Lösung im Konsens aller Länder angestrebt. Scholz will ein sogenanntes wertabhängiges […]

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Eckpunkte für die Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts

1. Bei Wohngrundstücken wird zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage an die aus dem Mikrozensus des Statistisches Bundesamtes abgeleiteten durchschnittlichen Nettokaltmieten (Mieten aus dem Mikrozensus, nach Mietstufen gestaffelt) angeknüpft. Anstelle der durchschnittlichen Nettokaltmiete wird die tatsächlich vereinbarte Nettokaltmiete angesetzt, wenn der Eigentümer dem Mieter Grundstücke oder Grundstücksteile zu einer Nettokaltmiete überlasst, die bis zu 30 Prozent unterhalb der durchschnittlichen Nettokaltmiete liegt. Überlässt der Eigentümer dem Mieter Grundstücke oder Grundstücksteile zu einer Nettokaltmiete, die über 30 Prozent unterhalb der durchschnittlichen Nettokaltmiete liegt, ist die um 30 Prozent geminderte durchschnittliche Nettokaltmiete anzusetzen. 2. Das Baujahr ist für die Ermittlung des Grundstückswerts ein notwendiger Bewertungsparameter. Für Gebäude, die vor 1948 erbaut wurden, genügt aus Vereinfachungsgründen in der Erklärung die Angabe „Gebäude erbaut vor 1948“. 3. Ausgangspunkt für die Bewertung von Grund- und Boden sind die Bodenrichtwerte. Die Finanzverwaltung kann ergänzende Vorgaben zur Bestimmung der Bodenrichtwertzonen (Größe) machen, § 196 Abs. 1 BauGB. Die Gutachterausschüsse können […]

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Wiedereinführung einer Grundsteuer C wird nicht als zielführend erachtet

Reform der Grundsteuer; Gutachten des BMWi-Beirats Quelle: DStGB-Aktuell 3518-03 Der Wissenschaftliche Beirat des BMWi spricht sich in einem Gutachten zur sozialen Wohnungspolitik gegen die Wiedereinführung einer Grundsteuer C aus. Hinsichtlich der Reform der Grundsteuer plädieren die Experten für eine Bodensteuer, da die Steuer auf unbebaute Grundstücke in Wohngebieten stark ansteigen und somit ein Anreiz zur Bebauung geschaffen werden würde. Angesichts der letztlich geringen individuellen Belastung durch die Grundsteuer ist diese Schlussfolgerung aber vollkommen illusorisch. Am 23. August 2018 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ein Gutachten seines Wissenschaftlichen Beirates zum Thema „Soziale Wohnungspolitik“ veröffentlicht. Die Experten gehen mit Blick auf eine bessere Nutzung von bestehendem Bauland auch kurz auf die Reform der Grundsteuer und die mögliche Wiedereinführung einer Grundsteuer C ein. Eine Wiedereinführung einer Grundsteuer C wird dabei nicht als zielführend erachtet. Begründet wird dies damit, dass sie, um eine Wirkung zu erzielen, drastisch höher als die normale […]

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EILMELDUNG: Bemessung der Grundsteuer ist verfassungswidrig

Die Regelungen verstoßen gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Nach Verabschiedung eines neuen Gesetzes soll eine Übergangsfrist bis Ende 2024 gelten. Die Bemessung der Grundsteuer für Immobilien ist verfassungswidrig. Die seit über 50 Jahren nicht mehr angepassten Einheitswerte für Grundstücke seien „völlig überholt“ und führten zu „gravierenden Ungleichbehandlungen“ der Immobilienbesitzer, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Demnach muss der Gesetzgeber bis Ende 2019 eine Neureglung schaffen. Sollte diese Frist ungenutzt verstreichen, dürfen die derzeitigen Regeln nicht mehr angewandt werden. Nach Verabschiedung eines neuen Gesetzes soll eine Übergangsfrist bis Ende 2024 gelten. Vorgaben für eine Neuregelung machte das Gericht nicht.   Quelle: https://www.welt.de/wirtschaft/article175318878/Grundsteuer-Bemessung-verfassungswidrig-laut-Bundesverfassungsgericht.html  

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