Gesetzesänderung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes in der Beratung

Mit der Grundsteuerreform 2025 setzt Niedersachsen auf das Flächen-Lage-Modell. In der Praxis zeigten sich jedoch Härtefälle – etwa bei ungenutzten Resthöfen oder brachliegenden Flächen, die zwar steuerlich belastet, aber wirtschaftlich nicht nutzbar sind. Ein Gesetzentwurf der Landesregierung sieht deshalb vor, dass Kommunen künftig die Grundsteuer in besonderen Fällen ganz oder teilweise erlassen können. Während dies Eigentümer entlastet, bringt es für Gemeinden zusätzlichen Verwaltungsaufwand und unklare Einnahmeeffekte mit sich.
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