Bundesverfassungsgericht bestätigt Rechtsauffassung: Bei der Verpackungssteuer handelt es sich um eine örtliche Verbrauchssteuer nach Art. 105 GG

Das Bundesverfassungsgericht hat seinen Beschluss vom 27. November 2024 veröffentlicht und die Verpackungssteuersatzung der Universitätsstadt Tübingen für verfassungskonform erklärt.
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