Anhörung zur Festsetzung der Kreisumlage

Das mecklenburgisch-vorpommersche Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat ein gemeindefreundliches Urteil zum Anhörungsverfahren zur Festsetzung der Kreisumlage getroffen. Es kommt zu dem Schluss, dass sich aus Art. 28 Abs. 22 Grundgesetz ein unmittelbares Anhörungsrecht ableiten lässt. Der Landkreis ist verpflichtet, in einem vorherigen formalisierten Anhörungsverfahren den Finanzbedarf aller Gemeinden zu ermitteln. Dabei ist ein „generalisierendes“ Verfahren nicht zulässig, denn der Finanzbedarf jeder einzelnen Gemeinde ist auf Angemessenheit zu überprüfen. Urteil des OVG Greifswald vom 18.07.2018 – 2 L 463/16 – noch nicht rechtskräftig, da wegen der grundsätzlichen Bedeutung zur Ableitung des Anhörungsrechts aus Art. 28 Abs. 2 GG die Revision zugelassen wurde – Quelle: Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern, Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund (Rundschreiben Nr. 155/2018 vom 28.10.2018)

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Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Artikels 104c Grundgesetz: Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bildungsbereich

Mehr Bundesmittel als Mitinvestitionen für Schulen, Wohnungen, Verkehr, Digitales in unseren Gemeinden? Dies war Thema einer Anhörung im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages am 08.10.2018, in der von der Bundesregierung geplante Änderungen im Grundgesetz beraten wurden. Der DStGB hat die Vorschläge begrüßt und betont, dass bei wichtigen gesamtgesellschaftlichen Aufgaben Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam an deren Lösung arbeiten können müssen. Es liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bildungsbereich vor. So soll durch die Änderung des Artikels 104c des Grundgesetzes der Bund künftig den Ländern Mittel für „für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen“ von Kommunen und Ländern „im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur“ gewähren können. Die Bundesregierung will damit die Voraussetzungen schaffen, den sogenannten Digitalpakt Schule umzusetzen. Diese Finanzhilfen sollen befristet und degressiv ausgestaltet werden. Diese Einschränkung ist für den von der Bundesregierung vorgeschlagenen neuen Artikel 104d nicht vorgesehen. Diese Norm soll dem Bund ermöglichen, Kommunen beim sozialen Wohnungsbau […]

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Wiedereinführung einer Grundsteuer C wird nicht als zielführend erachtet

Reform der Grundsteuer; Gutachten des BMWi-Beirats Quelle: DStGB-Aktuell 3518-03 Der Wissenschaftliche Beirat des BMWi spricht sich in einem Gutachten zur sozialen Wohnungspolitik gegen die Wiedereinführung einer Grundsteuer C aus. Hinsichtlich der Reform der Grundsteuer plädieren die Experten für eine Bodensteuer, da die Steuer auf unbebaute Grundstücke in Wohngebieten stark ansteigen und somit ein Anreiz zur Bebauung geschaffen werden würde. Angesichts der letztlich geringen individuellen Belastung durch die Grundsteuer ist diese Schlussfolgerung aber vollkommen illusorisch. Am 23. August 2018 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ein Gutachten seines Wissenschaftlichen Beirates zum Thema „Soziale Wohnungspolitik“ veröffentlicht. Die Experten gehen mit Blick auf eine bessere Nutzung von bestehendem Bauland auch kurz auf die Reform der Grundsteuer und die mögliche Wiedereinführung einer Grundsteuer C ein. Eine Wiedereinführung einer Grundsteuer C wird dabei nicht als zielführend erachtet. Begründet wird dies damit, dass sie, um eine Wirkung zu erzielen, drastisch höher als die normale […]

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Kommunalbericht 2018 des Niedersächsischen Landesrechnungshofs

Flagge des deutschen Bundeslandes Niedersachsen

Bereits zum 6. Mal legt die Überörtliche Kommunalprüfung beim niedersächsischen Landesrechnungshof einen Kommunalbericht vor. Themen waren die Kommunalfinanzen in Niedersachsen Kindertagesstätten der freien Träger – Was zahlen die Kommunen dafür? Ohne Schulbegleitung keine inklusive Schule?! Fehlende Kassensicherheit kann teuer werden Kommunalwälder – Nur eine ausgewogene Nutzung bringt mindestens neutrale Betriebsergebnisse Informationssicherheit in Kommunen – Externer Sachverstand muss nicht teuer sein Instandhaltung der Kanalisation – Ein Problem im Verborgenen? Aufgaben und Zuständigkeiten der Bauhöfe – Eine Baustelle! Bauinvestitionscontrolling – Sparen durch richtiges Organisieren, Planen und Steuern! Erschließungsverträge – Immer die richtige Entscheidung? Rechnungsprüfungsämter selbständiger Gemeinden – Auf einem guten Weg! Kommunale Unternehmen – Ausreichende Haftungsbegrenzung? Kalkulieren einzelne Kommunen ihre Haushalte zu zurückhaltend? Verdoppelung der Ausgaben bei der Hilfe zur Pflege bis zum Jahr 2031!? – Können die Kommunen gegensteuern? In wie weit man den ausgesprochenen Empfehlungen folgen mag, muss jede Kommune für sich selbst entscheiden. Ein paar persönliche Anmerkungen möchte ich […]

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Eigenbetriebsverordnung

Das Land Niedersachsen hat am 12. Juli 2018 eine Neufassung der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) beschlossen. Quelle: Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) vom 12. Juli 2018 (Nds. GVBl. 2018, 161 – VORIS 20300 –) Die Allgemeinen Hinweise aus der Begründung der Verordnung: Mit der am 01.01.2011 in Kraft getretenen Eigenbetriebsverordnung vom 27.01.2011 (Nds.GVBl. S. 27) hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport gemäß § 142 Abs. 1 Nr. 12 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) allgemeine Vorschriften über den Aufbau, die Verwaltung, die Wirtschaftsführung, das Rechnungswesen und die Prüfung der kommunalen Eigenbetriebe erlassen. Aufgrund der Aufhebung der NGO durch Artikel 4 des Gesetzes zur Zusammenfassung und Modernisierung des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts vom 17.12.2010 (Nds.GVBl. S. 576) ist die Aufhebung dieser Verordnung und ihr Neuerlass nach dem neuen Recht geboten. Das für Inneres zuständige Ministerium ist auch gemäß der neuen kommunalverfassungsrechtlichen Bestimmungen wieder zum Erlass weiterer rechtlicher Bestimmungen für die Verwaltung und die Betriebsführung der gemäß § 136 […]

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Pflicht zur Erhebung von Straßen(ausbau)beiträgen

Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat ein – m.E. – wegweisendes Urteil gesprochen. Und zwar geht es um die langjährige Diskussion, ob eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßen(ausbau)beiträgen bestehe. Grundsätzlich ist wohl davon auszugehen, dass diese nicht besteht. So bestimmt beispielsweise § 111 Abs. 5 Satz 3 NKomVG, dass eine Rechtspflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen und Beiträgen für öffentliche Spielplätze nicht besteht. Gleichzeitig hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 27.03.2017 (9 LC 180/15) ausdrücklich die Verfassungsmäßigkeit der Straßenausbaubeiträge bestätigt. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof ist zur Überzeugung gelangt, dass sich dieses Recht in dem Falle eines defizitären Haushalts zu einer Pflicht wandelt.   Dem Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofes liegt folgender Sachverhalt zugrunde (sehr kurzgefasst): Die Kommunalaufsicht hat die defizitäre kreisangehörige Stadt aufgefordert, alle vertretbaren und gebotenen Möglichkeiten der Entgeltbeschaffung auszuschöpfen. In einem zweiten Schritt wollte die Kommunalaufsicht durch Erlass der entsprechenden Straßenausbaubeitragssatzung die Erhebung von Beiträgen bewirken. Die ka. Gemeinde sah sich in ihrem Recht auf […]

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Versorgungslasten

Nach dem geltenden Staatsvertrag über die Verteilung der Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrnwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag) richtet sich die Rückstellungsbildung für Pensionslasen. Das Land Niedersachsen hat entsprechende Verfahrensregelungen erlassen. Quelle: RdErl. d. MF vom 27.04.2018 – VD3 21 63/06 N 1 -, VORIS 20442 (Nds. MBl. Nr. 16/2018, S. 351)

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EILMELDUNG: Bemessung der Grundsteuer ist verfassungswidrig

Die Regelungen verstoßen gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Nach Verabschiedung eines neuen Gesetzes soll eine Übergangsfrist bis Ende 2024 gelten. Die Bemessung der Grundsteuer für Immobilien ist verfassungswidrig. Die seit über 50 Jahren nicht mehr angepassten Einheitswerte für Grundstücke seien „völlig überholt“ und führten zu „gravierenden Ungleichbehandlungen“ der Immobilienbesitzer, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Demnach muss der Gesetzgeber bis Ende 2019 eine Neureglung schaffen. Sollte diese Frist ungenutzt verstreichen, dürfen die derzeitigen Regeln nicht mehr angewandt werden. Nach Verabschiedung eines neuen Gesetzes soll eine Übergangsfrist bis Ende 2024 gelten. Vorgaben für eine Neuregelung machte das Gericht nicht.   Quelle: https://www.welt.de/wirtschaft/article175318878/Grundsteuer-Bemessung-verfassungswidrig-laut-Bundesverfassungsgericht.html  

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Grundsteuer; Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht unmittelbar bevor

  Am 10. April 2018 um 14.00 Uhr wird das Bundesverfassungsgericht seine lang erwartete Entscheidung zum Bewertungsrecht als Grundlage der Erhebung der Grundsteuer verkünden. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund erwartet vom Bund und von den Ländern, dass zügig die aus dieser Entscheidung folgenden gesetzgeberischen Konsequenzen gezogen werden. Sollte das Bundesverfassungsgericht die der Grundbesteuerung zu Grunde liegenden Bewertungen für verfassungswidrig erklären, müssen die Gesetzgeber unverzüglich handeln. Die Grundsteuer muss dann sobald möglich auf eine neue gerechte, rechtssichere und nachvollziehbare Rechtsgrundlage gestützt werden. Die Gemeinden können auf die Einnahmen aus der Grundsteuer nicht verzichten. Diese ist die zweitwichtigste kommunale Steuer mit einem eigenen Hebesatzrecht der Gemeinden. Ihr Aufkommen liegt bei rund 14 Milliarden Euro im Jahr. Dies ist mehr, als die Städte und Gemeinden überhaupt für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben zur Verfügung haben. Diese Finanzmittel dürfen nicht ausfallen, auch nicht nur zeitweise. Denn das würde bedeuten, dass die kommunale Selbstverwaltung in vielen Gemeinden zum […]

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