Bremer Erklärung: Rechnungshöfe mahnen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen an

Kommunales Haushaltsrecht Niedersachsen

Bremer Erklärung: Rechnungshöfe mahnen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen an
7. Mai 2026

Die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder haben auf ihrer Frühjahrskonferenz vom 4. bis 5. Mai 2026 in Bremen eine gemeinsame Erklärung zu Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen beschlossen.

Die Rechnungshöfe unterstützen zwar grundsätzlich die reformerischen Ziele der Föderalen Modernisierungsagenda vom Dezember 2025, warnen jedoch davor, dass angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen das zentrale Instrument zur Bewertung staatlicher Maßnahmen darstellen. Kritisiert wird insbesondere der Vorschlag, solche Untersuchungen künftig nur noch auf finanziell bedeutende Investitionen zu beschränken. Stattdessen sprechen sich die Rechnungshöfe dafür aus, das Instrument in seiner bisherigen Breite beizubehalten, es aber durch modernisierte Verwaltungsvorschriften und Verfahren anwenderfreundlicher zu gestalten.

Bezug zur kommunalen Praxis in Niedersachsen

Für niedersächsische Kommunen ist dieses Spannungsfeld nicht neu: § 110 Abs. 2 NKomVG verpflichtet zu einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung, und § 12 KomHKVO setzt dies für Investitionen bereits abgestuft um – oberhalb einer kommunal festgelegten Wertgrenze ist ein vollständiger Wirtschaftlichkeitsvergleich mehrerer Alternativen erforderlich, unterhalb genügt eine Folgekostenberechnung. Die von den Rechnungshöfen geforderte Beibehaltung der Untersuchungsbreite bei gleichzeitiger Verfahrensvereinfachung entspricht damit im Grundsatz einem Ansatz, wie er im niedersächsischen Kommunalhaushaltsrecht bereits angelegt ist.

Zur vollständigen Pressemitteilung des Nds. Landesrechnungshofs


Sources:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert