Kommunales Hilfsprogramm für Niedersachsen über insgesamt 1,1 Mrd. Euro
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Das Land Niedersachsen und die kommunalen Spitzenverbände haben sich über ein kommunales Hilfsprogramm für Niedersachsen verständigt.
Die insgesamt 1,1 Mrd. Euro teilen sich wie folgt auf: das Land wird 757 Mio. € dauerhaft übernehmen, 350 Mio. € werden im Rahmen einer Vorausleistung gewährt und sind von Kommunen zu erstatten.
1. Ausgleich der Gewerbesteuererträge
Im Rahmen der Gegenfinanzierung des Bundesprogramms wird das Land die Ausfälle bei der Gewerbesteuer zur Hälfte übernehmen. Somit übernehmen Bund und Land jeweils 407 Mio. €. Zu diesem zweck ist das NFAG zu ändern:
Für jede Kommune wird ein Durchschnitt des den kommunalen Finanzausgleichen 2018 bis 2020 zugrunde liegenden Ist-Aufkommens bei der Gewerbesteuer des dem kommunalen Finanzausgleich 2021 zugrunde liegenden Ist-Aufkommens bei der Gewerbesteuer gegenübergestellt. Ist der Wert 2021 geringer als der Durchschnittswert 2018-2020 erhält die Kommunen einen Anteil vom Gesamtvolumen des Ausgleichsfonds. Der Ausgleich soll noch im Dezember 2020 ausgezahlt werden, wird jedoch der Steuerkraft des Jahres 2020 wie Ist-Aufkommen der Gewerbesteuer hinzugerechnet.
2. Stützung des kommunalen Finanzausgleichs
Der kommunale Finanzausgleich wird durch das Land finanziell abgesichert. Das Land wird die durch die Steuereinbrüche und die Rückgänge bei der Verteilungsmasse für den KFA 2021 entstehenden Summen in voller Höhe übernehmen. Das Land wird 250 Mio. € selbst übernehmen, die übrigen 348 Mio. € werden aus den Finanzausgleichen der Folgejahre vorfinanziert.
3. Erstattung allgemeiner Einnahmeausfälle
Um die allgemeinen Einnahmeausfälle zu kompensieren zahlt das Land am 20.09.2020 pauschal rund 11 Euro je Einwohner an die Einheits- und Samtgemeinden aus. Dadurch sollen insbesondere die Ausfälle bei den Elternbeiträgen und bei den Härtefallfonds für die Beitragsfreiheit ausgeglichen werden. Zudem wird es kein kommunales Investitionsförderprogramm („KIP 3“) geben.
4. Weitere finanzielle Unterstützung der Kommunen
Neben der finanziellen Unterstützung für die EDV-Administration in Schulen und Investitionen in Kindertagesstätten wird es weitere Programme für Kommunen geben.