Äquivalenzziffernkalkulation

Wird eingesetzt, wenn Produkte hinsichtlich der Ausgangsmaterialien gleichartig sind, aber bei der Be- und Verarbeitung nicht gleiche Kosten verursachen (z.B. bei der Abfallentsorgung: unterschiedliche Tonnengrößen). Es wird davon ausgegangen, dass die Kosten der artverwandten Produkte in einem bestimmten Verhältnis zueinander stehen, das durch Äquivalenzziffern ausgedrückt wird. Beispiel: Die Leerung einer 50-Liter-Tonne verursacht 25% weniger Kosten als die einer 100-Liter-Tonne, die Äquivalenzziffer für die 100-Liter-Tonne ist 1, die für die 50-Liter-Tonne ist 0,75.

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Anschaffungskosten

Anschaffungskosten (AK) Alle Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Sie setzen sich zusammen aus dem Anschaffungspreis eines Wirtschaftsgutes, dem Aufwand zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, den Anschaffungsnebenkosten (z.B. Maklergebühren), nachträglichen Anschaffungskosten und Minderungen des Anschaffungspreises. Die Anschaffungskosten bilden zusammen mit den Herstellungskosten die Bewertungsgrundlage für das Anlagevermögen. siehe auch § 255 HGB siehe auch Herstellungskosten

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Anderskosten

Teil der kalkulatorischen Kosten, die sich auf Grund einer abweichenden Bewertung eines Güterverbrauchs in der Kostenkalkulation gegenüber dem Ergebnisplan bzw. der GuV ergeben. Beispiele hierfür sind die kalkulatorischen Zinsen und die kalkulatorische Abschreibung.

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