Kreditor

In der Buchhaltung wird der Gläubiger/Geldgeber als Kreditor bezeichnet. Das Gegenteil des Kreditors ist der Debitor. siehe auch: Kreditorenbuchhaltung, Debitor

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Konzern

Zusammenschluss rechtlich selbstständiger Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit unter einheitlicher Leitung. Im Neuen Kommunalen Finanzmanagement wird eine Kommune (z.B. eine Stadt) als ein Konzern angesehen, bei dem neben der Kernverwaltung auch die Beteiligungen (z.B. Stadtwerke) wirtschaftlich einheitlich geleitet und gesteuert werden.

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Kontostand

Darstellung der auf ein Konto gebuchten Geschäftsvorfälle in Übersichtsform, getrennt nach Buchungsperioden und Soll und Haben. Zusätzlich wird der kumulierte Saldo der Buchungsperiode und Saldo des Kontos ausgegeben.

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Kontierungsrichtlinie

Vorschriften für die sach- und zweckmäßige Vorbereitung von Belegen zur Darstellung einzelner externer und interner Geschäftsvorfälle im Rahmen der Finanzbuchhaltung und Betriebsbuchhaltung. Im jeweiligen Kontierungshandbuch bzw. Kontenrahmenplan ist erläutert, welche Geschäftsvorfälle bzw. Belegarten wie zu buchen sind. Daneben findet man dort häufig auch Beispiele. Die Kontierungshandbücher werden aufgrund von Praxiserfahrungen permanent überarbeitet. Hier geht es zum Kontierungshandbuch siehe auch: Konto

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Kontenplan

Verzeichnisse, in denen die Konten der Buchhaltung nach einer sachlichen und zeitlichen Ordnung gegliedert werden, um die Geschäftsvorfälle klar und übersichtlich erfassen zu können.

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