Der Sollfehlbetrag aus dem letzten kameralen Abschluss ist in Niedersachsen unter der Passivbilanzposition 1.1.2 auszuweisen. Dabei handelt es sich um den Ausweis des letzten kameralen Jahresabschlusses, sofern dieser einen Fehlbetrag ausgewiesen hat (siehe dazu § 55 KomHKVO). Die Überschüsse der doppischen Haushalte sind zunächst solange mit dem Sollfehlbetrag aus dem kameralen Abschluss zu verrechnen, bis dieser ausgeglichen ist (§ 110 Abs. 6 S. 3 NKomVG). Als Begründung der Pflicht zum Ausweis des letzten kameralen Abschlusses verweist der Gesetzgeber auf den Grundsatz der Bilanzkontinuität (siehe dazu LT-Drucksache 15/1680, S. 43 f.). Dieses wird damit begründet, dass der Verwaltungshaushalt im Wesentlichen dem Ergebnishaushalt im neuen kommunalen Haushaltsrecht entspräche und die Nichtabbildung zu einer Doppelbelastung der Haushalte führen würde. Zudem wurde argumentiert, dass die Fehlbedarfe im Vermögenshaushalt ja schwerpunktmäßig auf Bewertungsdifferenzen beruhen würde und es sich somit um „Umstellungsaufwand“ handeln würde. Diese Begründung kann jedoch nicht überzeugen, da Kameralistik und Doppik sich in […]
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In Niedersachsen verwendete Bezeichnung für das Eigenkapital.
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siehe: aktivierbare Eigenleistung
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Eine Lizenz ist die Genehmigung oder Erlaubnis an ein Rechtssubjekt, ein Recht wirtschaftlich zu nutzen.
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Software ist ein Oberbegriff für ausführbare Programme und die zu diesen gehörenden Daten.
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Unter einer Konzession versteht man: eine befristete behördliche Genehmigung zur Ausübung eines konzessionspflichtigen Gewerbes oder Handels (z.B. §§ 29 bis 40 Gewerbeordnung) Verleihung eines besonderen Rechts (i.d.R. ein Nutzungsrecht) an einer öffentlichen Sache durch die zuständige staatliche oder kommunale Behörde Die Übertragung einer staatlichen oder kommunalen Aufgabe an Personen des privaten Rechts, z. B. die „Dienstleistungskonzession“ zur Erfüllung von Entsorgungsverträgen, die Baukonzession und Dienstleistungskonzessionen nach § 105 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen Die Bewilligung zur Ausübung einer Tätigkeit, die eigentlich einer Person des öffentlichen Rechts vorbehalten ist (Beleihung). Beispiele für die Verleihung eines besonderen Rechts (Ziffer 2): Konzessionsverträge für Leitungsverlegung auf öffentlichen Grund (Konzessionsverträge für Gas- Wasser- und Stromleitungen) Betrieb einer Fähre Betrieb einer SPNV oder ÖPNV-Linie Überlassung eines Abbaurechtes für einen Rohstoff Sendekonzession für eine bestimmte Mobilfunk- oder Radiofrequenz Als Gegenleistung wird in vielen Fällen eine Konzessionsgebühr oder evtl. auch eine Konzessionsabgabe vom Konzessionsnehmer an den Überlasser (z.B. des Grundstückes) bezahlt. Damit soll diesem eine Art Entschädigung […]
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Der Finanzhaushalt ist eine Säule des Drei-Komponenten-Systems und wesentlicher Bestandteil des Haushaltsplans einer Kommune. Im Finanzhaushalt bzw. der Finanzrechnung sind die Einzahlungen und Auszahlungen aufgeführt. Hier geht es um die Liquiditätssituation der Kommune. Der Finanzhaushalt ist vergleichbar mit der Cash-Flow-Rechnung. Der kommunale Finanzhaushalt gliedert sich in drei Salden: Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Saldo aus Investitionstätigkeit Saldo aus Finanzierungstätigkeit Für Niedersachsen ist § 3 GemHKVO einschlägig.
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Die Buchführung im Neuen Kommunalen Finanzmanagement ist konzipiert als Drei-Komponenten-System, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung. Diese sind in einem Buchungsverbund systematisch miteinander verbunden. [zum Weiterlesen klicken]
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Aktivierungsfähige Eigenleistungen müssen im Haushaltsplan veranschlagt werden. Sie sind aber nicht kreditfinanzierungsfähig.
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