Planbilanz

Bilanz, die sich nach Ableitung aller Teilpläne (Absatzplan, Produktionsplan, Investitionsplan, Personalplan, Finanzplan) zu einem bestimmten Stichtag ergeben würde.

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Periodengerechte Zuordnung

Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen zum Zeitraum ihrer Entstehung bzw. der wirtschaftlichen Zugehörigkeit in der tatsächlichen oder erwarteten Höhe, unabhängig vom Zeitpunkt des tatsächlichen Geldflusses. Hierin liegt ein wesentlicher Unterschied zum zahlungsorientierten kameralen Rechnungswesen.

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Niederstwertprinzip

Bilanzierungsgrundsatz, der besagt, dass Vermögensgegenstände, für die mehrere Wertansätze in Frage kommen, grundsätzlich mit dem niedrigsten Wert zu bilanzieren sind, um eine verlustfreie Bewertung zu gewährleisten.

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Leasing

Spezielle Form der Vermietung von Vermögensgegenständen bzw. -anlagen. Im Gegensatz zum klassischen Mietverhältnis ist beim Leasing zwischen dem Hersteller des Gutes und dem Verwender, d.h. Leasingnehmer, in der Regel eine Leasinggesellschaft eingeschaltet (indirektes Mietgeschäft). In Verwaltungen werden oft Fahrzeuge, Büromaschinen und EDV-Anlagen geleast.

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Kontenart

Bezeichnung für bestimmte Kontengruppen im Rahmen der Buchführung. Zur Erfassung der Veränderung der Bilanzpositionen dienen sogenannte Bilanzkonten oder Bestandskonten, wobei entsprechend der jeweiligen Bilanzseite in Aktiv- und Passivkonten unterschieden wird. Aktivkonten erfassen die Veränderungen der einzelnen Aktivpositionen und Passivkonten die der Passivpositionen.

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Inventur

Körperliche Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden am Bilanzstichtag. Die Ergebnisse der Inventur sind in einem Bestandsverzeichnis, dem Inventar, festzuhalten.

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Inventar

Verzeichnis, das die im Rahmen einer Inventur ermittelten Vermögensgegenstände und Schulden detailliert nach Art, Menge und Wert enthält. siehe auch: Inventur

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