Sonderrücklage

Die Sonderrücklage bildet gem. § 25 Abs. 1 GemHVO-Doppik S-H. zusammen mit der Allgemeinen Rücklage und der Ergebnisrücklage die Rücklagen der Gemeinde und ist Bestandteil des Eigenkapitals. Entsprechend § 25 Abs. 2 GemHVO-Doppik erfasst die Sonderrücklage erhaltene Mittel, die von der Gemeinde zweckentsprechend zu verwenden sind: 1.a) Zuweisungen, die die Gemeinde zur Finanzierung von Investitionen erhalten hat und die nicht aufgelöst werden sollen bzw. bei denen eine Auflösung nicht zulässig ist (§ 40 Abs. 5 GemHVO-Doppik) und 2.b) Mittel, die nach baurechtlichen Bestimmungen anstatt der Herstellung von Stellplätzen durch die Bauherrin oder den Bauherren geleistet worden sind (Stellplatzrücklage). Weitere Sonderrücklagen dürfen nur gebildet werden, soweit diese durch Gesetz oder Verordnung zugelassen sind. Sind die Mittel der Sonderrücklage zweckentsprechend von der Gemeinde verwendet worden, werden sie in die Allgemeine Rücklage umgebucht. Dabei bietet es sich an, die Umbuchung bei Inbetriebnahme des jeweiligen Vermögensgegenstandes vorzunehmen. Die Bildung der Sonderrücklage erfolgt mit dem […]

» Weiterlesen

Soll

Aktivseite eines Kontos in der Buchhaltung (Aktiva). Auf der Sollseite werden Vermögenszugänge oder die Abnahme von Verbindlichkeiten gebucht. Haben, Aktiva, Passiva

» Weiterlesen

Schlussbilanz

Bilanz, die am Ende einer Rechnungsperiode aufgestellt wird. Sie weist die Vermögens- und Kapitalverhältnisse in Aktiva und Passiva aus. Aktiva sind z.B. Grundstücke, Forderungen und Bankguthaben. Passiva bilden Eigenkapital und Verbindlichkeiten sowie passive Rechnungsabgrenzungsposten. siehe auch: Eröffnungsbilanz

» Weiterlesen

Saldo

Betrag, der sich als Differenz zwischen Soll- und Habenseite eines Kontos oder eines Belegs ergibt: Benennung als Habensaldo, wenn die Habenseite überwiegt, und als Sollsaldo, wenn die Sollseite überwiegt. siehe auch: Saldovortrag

» Weiterlesen

Sachanlage

Sachanlagen sind körperliche Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dem Unternehmenszweck dauernd zu dienen. Hierzu zählen z.B. Gebäude, technische Anlagen sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattungen. Siehe auch Anlagevermögen abgrenzen: Umlaufvermögen

» Weiterlesen

Rückstellung

Passivposten der Bilanz, der dazu dient, durch zukünftige Handlungen bedingte Wertminderungen der Rechnungsperiode als Aufwand zuzurechnen. Sie ist bezüglich ihres Eintretens oder ihrer Höhe nach nicht völlig sicher. Rückstellungen werden u. a. für Pensionen gebildet. abgrenzen zu: Rücklage

» Weiterlesen

Rücklage

Bestandteile des Eigenkapitals; es wird zwischen offenen und stillen Rücklagen (Reserven) unterschieden. Offene Rücklagen als eigenständige Bilanzposition werden in der freien Wirtschaft nur bei Kapitalgesellschaften ausgewiesen. siehe auch: Allgemeine Rücklage abgrenzen: Rückstellung

» Weiterlesen

Rechnungsabgrenzung

Zeitliche Zuordnung der Erträge und Aufwendungen bzw. der Einzahlungen und Auszahlungen eines Unternehmens zur Ermittlung des Periodenerfolgs. Unterschieden werden: Aktive Rechnungsabgrenzungen: Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Diese werden auf der Aktiv-Seite der Bilanz dargestellt. Passive Rechnungsabgrenzungen: Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Sie werden auf der Passiv-Seite der Bilanz dargestellt.

» Weiterlesen
1 2 3 4 5 8