Versorgungslasten

Nach dem geltenden Staatsvertrag über die Verteilung der Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrnwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag) richtet sich die Rückstellungsbildung für Pensionslasen.

Das Land Niedersachsen hat entsprechende Verfahrensregelungen erlassen.

Quelle: RdErl. d. MF vom 27.04.2018 – VD3 21 63/06 N 1 -, VORIS 20442 (Nds. MBl. Nr. 16/2018, S. 351)

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