Grundsteuer; Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht unmittelbar bevor

  Am 10. April 2018 um 14.00 Uhr wird das Bundesverfassungsgericht seine lang erwartete Entscheidung zum Bewertungsrecht als Grundlage der Erhebung der Grundsteuer verkünden. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund erwartet vom Bund und von den Ländern, dass zügig die aus dieser Entscheidung folgenden gesetzgeberischen Konsequenzen gezogen werden. Sollte das Bundesverfassungsgericht die der Grundbesteuerung zu Grunde liegenden Bewertungen für verfassungswidrig erklären, müssen die Gesetzgeber unverzüglich handeln. Die Grundsteuer muss dann sobald möglich auf eine neue gerechte, rechtssichere und nachvollziehbare Rechtsgrundlage gestützt werden. Die Gemeinden können auf die Einnahmen aus der Grundsteuer nicht verzichten. Diese ist die zweitwichtigste kommunale Steuer mit einem eigenen Hebesatzrecht der Gemeinden. Ihr Aufkommen liegt bei rund 14 Milliarden Euro im Jahr. Dies ist mehr, als die Städte und Gemeinden überhaupt für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben zur Verfügung haben. Diese Finanzmittel dürfen nicht ausfallen, auch nicht nur zeitweise. Denn das würde bedeuten, dass die kommunale Selbstverwaltung in vielen Gemeinden zum […]

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Zweitwohnungssteuer; Anforderungen an die Erhebung für Mobilheime in der Gemeindesatzung

Eildienst NSGB vom 22.03.2018 Der 2. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts hat entschieden, dass die auf Dauerstandplätzen aufgestellten Mobilheime nicht ohne weiteres als Zweitwohnungen angesehen werden können. Auf die Berufung zweier Mobilheimeigentümer hat er deshalb die Zweitwohnungssteuerbescheide der Gemeinde Neukirchen (Ostholstein) aufgehoben. Der Senat hat hervorgehoben, dass Mobilheime keine Immobilien seien und damit nicht dem typischen Begriff einer Zweitwohnung entsprächen. Wenn eine Gemeinde dennoch eine Zweitwohnungssteuer erheben wolle, müsse sie dies in ihrer entsprechenden Satzung ausdrücklich regeln und bestimmte Mindestmerkmale der Ausstattung festlegen. Ferner müsse der in der Satzung zu bestimmende Steuermaßstab realitätsgerecht sein. Diesen Anforderungen genügt die Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Neukirchen nicht. Mit der Zweitwohnungssteuer werde eine Einkommensverwendung besteuert, die über die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehe und ihren konkreten Ausdruck darin finde, dass jemand neben seiner Hauptwohnung eine weitere Wohnung zu Zwecken der persönlichen Lebensführung nutze bzw. für diese Zwecke vorhalte. Die Revision wurde nicht zugelassen; die schriftlichen Urteilsgründe stehen noch […]

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Steuerermäßigungen nach § 35 EStG für geleistete Straßenausbaubeiträge

Mit Urteil vom 18. Oktober 2017 (1 K 1650/17) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass Anliegerbeiträge zum Ausbau von Gehwegen und Straßenbeleuchtung keine sog. „haushaltsnahen Handwerkerleistungen“ im Sinne des § 35a Abs. 3 EStG beinhalten und daher zu keiner Steuerermäßigung führen. Im gleichen Sinne hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 25. Oktober 2017 (Az. 3 K 3130/17) erkannt, dass für Erschließungsbeiträge und Straßenausbaubeiträge die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nicht in Anspruch genommen werden kann. Im Falle 1 K 1650/17 ist die Klägerin Eigentümerin eines Grundstücks im Landkreis Cochem-Zell und musste im Streitjahr 2015 Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge für den Ausbau von Gehwegen und Straßenbeleuchtungen zahlen (rd. 8.700 €). Den in den Beiträgen enthaltenen Lohnanteil schätzte sie auf 5.266 € und machte diesen Betrag in ihrer Einkommensteuererklärung als haushaltsnahe Handwerkerleistung i.S.d. § 35a EStG geltend. Das beklagte Finanzamt versagte die beantragte Steuerermäßigung, was nach Auffassung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz aus folgenden […]

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IDW widerspricht Bundesrechnungshof in Bezug auf die Einführung der EPSAS

Im November 2017 hat der Bundesrechnungshof einen Sonderbericht zu den europäischen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (European Public Sector Accounting Standards, EPSAS) veröffentlicht, und darin festgehalten, dass die Bundesregierung „auf europäischer Ebene ihr politisches Gewicht einbringen und die verbindliche Einführung von EPSAS in Deutschland verhindern“ sollte. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) widerspricht dieser Einschätzung und fordert „eine transparente und generationengerechte Rechnungslegung im öffentlichen Sektor“. In seinem ausführlichen Schreiben an den Bundesrechnungshof kritisiert das IDW: die Leugnung der Vorteile einer periodengerechten doppelten Buchführung und Ablehnung der Doppik aufgrund der ggf. erforderlichen Ermessensentscheidungen, das Fehlen der Differenzierung der Kosten der Einführung der doppelten Buchführung und der Kosten anderer längst überfälliger Modernisierungen, Fehlaussagen zur Zusammensetzung des IPSASB und Kritik an der Expertise von Wirtschaftsprüfern, Gleichsetzung der IPSAS mit den IFRS ohne Anerkennung der Anpassung für den öffentlichen Sektor, einseitige Hervorhebung der Vorteile des Vorsichtsprinzips, das auch in der Doppik gelten kann, allein im […]

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Bundesrechnungshof lehnt EPSAS-Einführung ab

Die Pressemitteilung des Bundesrechnungshofes vom 15.11.2017 im ganzen Wortlaut: EU-Kommission greift zur falschen milliardenteuren Therapie Bundesrechnungshof lehnt Harmonisierungsprojekt der EU-Kommission zur Einführung europäischer Rechnungslegungsstandards ab: Das Ziel einer nachhaltigen Tragfähigkeit öffentlicher Haushalte wird verfehlt. „Um Staatsschuldenkrisen in der Europäischen Union zu vermeiden, ist eine solide Haushaltspolitik unerlässlich. Diese lässt sich nicht durch ein wie auch immer geartetes Rechnungslegungssystem erzwingen“, sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes Kay Scheller anlässlich der Veröffentlichung eines Berichts zur angestrebten Harmonisierung der Rechnungslegung in der EU. Die Europäische Kommission will mit diesem Projekt verlässlichere Finanzdaten aus den Mitgliedstaaten erhalten und so deren Haushalte besser überwachen. Die Ausgaben hierfür sollen allein für Deutschland bei mehr als 3 Milliarden Euro liegen. „Bei der Haushaltsüberwachung“ – so Scheller – „hat die EU jedoch kein Erkenntnisproblem, sondern ein Vollzugsdefizit. Es mangelt in vielen Fällen an gelebter Haushaltsdisziplin in den EU-Mitgliedstaaten und der Bereitschaft, zum Teil harte politische Entscheidungen zu treffen und […]

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