Jahressteuergesetz 2024 nimmt erste Hürde und wurde im Bundeskabinett verabschiedet

Paragrafengruppe

Die aus kommunaler Sicht wichtigsten Aspekte sind die erneute Verlängerung der Optionsfrist zur Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) in § 27 Abs. 22a UStG bis zum 31.12.2026 sowie die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen (§ 4 Nummer 21 UStG).

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat eine umfangreiche Stellungnahme zum Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes abgegeben, welche über den nachfolgenden Link aufgerufen werden kann:

Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände

Dabei wird insbesondere auf Probleme mit der Umsatzbesteuerung von Schul- und Hochschulunterricht sowie auf das Thema Umsatzbesteuerung von Sportvereinen hingewiesen. Gerade letzteres ist auf kommunaler Ebene vor dem Hintergrund der besonderen Verpflechtungen zwischen Kommunaler Ebene und Vereinssport zwingend zeitnah zu regeln.

Und hier dann noch der Link zum Regierungsentwurf (249 Seiten!):

Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2024

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