Niedersächsische Regierungskoalition beschließt die Einführung eines eigenen Flächen-Lage-Modells
Unsere Landesregierung hat die Einführung eines eigenständigen Grundsteuer-Bemessungsmodells beschlossen. Laut dem Finanzministerium beruhe das Fläche-Lage-Modell auf einem einfachen, maschinell durchführbaren Ansatz. Damit werde die Möglichkeit des Abweichens vom Bundesmodell für das Grundsteuer- und Bewertungsrecht genutzt. Das Bundesmodell wird als aufwändiger und komplizierter (Verkehrswertansatz mit Typisierungen und Pauschalierungen) angesehen und daher vom Land Niedersachsen abgelehnt.
Die Vorteile des niedersächsischen Ansatzes laut Finanzministerium:
- es handelt sich um ein einfaches, gut verständliches und gerechtes Modell
- der Aufwand für die ca. 3,5 Mio. zu bewertenden Grundstücke sei minimiert
- es gibt eine neue Hauptfeststellung, anschließend seien nur noch Anpassungen erforderlich
- es gibt keine automatischen Wertsteigerungen durch steigende Preise, Wertanpassungen sind nur für zusammenhängende Gebiete vorgesehen
Berechnung nach dem Flächen-Lage-Modell:
- Maßstab ist die Fläche
- Multiplikation mit Äquivalenzzahlen
- je qm des Grund und Bodens 0,04 €
- je qm der Gebäudefläche 0,50 €
- Multiplikation mit einer Steuermesszahl
- bei Grund und Boden und Nicht-Wohngebäuden 1,0
- bei Wohngebäuden 0,7
- Verfeinerung durch Lagefaktor (= BRW / dBRW) hoch 0,3
- BRW, der Zone, in der das Grundstück liegt im Verhältnis zum Durchschnittsbodenwert (dBRW) der Gemeinde und Dämpfung durch Exponenten (hoch 3)
- Multiplikation mit Äquivalenzzahlen
Berechnungsbeispiel:
Grund und Boden: 500 qm x Äquivalenzzahl 0,04 x Steuermesszahl 1,0 | = 20 |
+Gebäudeflächen Wohnen: 120 qm x Äquivalenzzahl 0,50 x Steuermesszahl 0,7 | = 42 |
Zwischensumme | = 62 |
x Faktor (BRW 400 / dBRW 200) hoch 0,3 = 1,23 | |
= Grundsteuermessbetrag | = 76 |
x Hebesatz der Gemeinde (z.B. 300%) = 228 Euro Grundsteuer p.a. |