IDW widerspricht Bundesrechnungshof in Bezug auf die Einführung der EPSAS

Im November 2017 hat der Bundesrechnungshof einen Sonderbericht zu den europäischen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (European Public Sector Accounting Standards, EPSAS) veröffentlicht, und darin festgehalten, dass die Bundesregierung „auf europäischer Ebene ihr politisches Gewicht einbringen und die verbindliche Einführung von EPSAS in Deutschland verhindern“ sollte. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) widerspricht dieser Einschätzung und fordert „eine transparente und generationengerechte Rechnungslegung im öffentlichen Sektor“.

In seinem ausführlichen Schreiben an den Bundesrechnungshof kritisiert das IDW:

  • die Leugnung der Vorteile einer periodengerechten doppelten Buchführung und Ablehnung der Doppik aufgrund der ggf. erforderlichen Ermessensentscheidungen,
  • das Fehlen der Differenzierung der Kosten der Einführung der doppelten Buchführung und der Kosten anderer längst überfälliger Modernisierungen,
  • Fehlaussagen zur Zusammensetzung des IPSASB und Kritik an der Expertise von Wirtschaftsprüfern,
  • Gleichsetzung der IPSAS mit den IFRS ohne Anerkennung der Anpassung für den öffentlichen Sektor,
  • einseitige Hervorhebung der Vorteile des Vorsichtsprinzips, das auch in der Doppik gelten kann, allein im Zusammenhang mit der Kameralistik.

Insgesamt zeigt sich das IDW verwundert, dass der Bundesrechnungshof, der in der Vergangenheit wiederholt auf den schleichenden Vermögensverzehr zu Lasten künftiger Generationen hingewiesen hat, sich gegen die Einführung eines Rechnungslegungssystems ausspricht, dass in diesem Bereich Transparenz bringen könnte.

Folgende weiter führende Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

Quelle: https://www.iasplus.com/de/news/2017/dezember/idw-epsas

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