Die Erhebung wiederkehrender Beiträge für Verkehrsanlagen ist in Niedersachsen zulässig
Nach einem Urteil des OVG Lüneburg verstößt die Erhebung von „wiederkehrenden Beiträgen für Verkehrsanlagen“ nicht gegen verfassungsrechtliche Grundsätze. Das OVG Lüneburg hat sich in seinem Urteil vom Dezember 2020 erstmalig und umfassend zu diesem neuen Finanzierungsmodell geäußert.
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