Niedersächsische Regierungskoalition beschließt die Einführung eines eigenen Flächen-Lage-Modells

Unsere Landesregierung hat die Einführung eines eigenständigen Grundsteuer-Bemessungsmodells beschlossen. Laut dem Finanzministerium beruhe das Fläche-Lage-Modell auf einem einfachen, maschinell durchführbaren Ansatz. Damit werde die Möglichkeit des Abweichens vom Bundesmodell für das Grundsteuer- und Bewertungsrecht genutzt. Das Bundesmodell wird als aufwändiger und komplizierter (Verkehrswertansatz mit Typisierungen und Pauschalierungen) angesehen und daher vom Land Niedersachsen abgelehnt.

Die Vorteile des niedersächsischen Ansatzes laut Finanzministerium:

  • es handelt sich um ein einfaches, gut verständliches und gerechtes Modell
  • der Aufwand für die ca. 3,5 Mio. zu bewertenden Grundstücke sei minimiert
  • es gibt eine neue Hauptfeststellung, anschließend seien nur noch Anpassungen erforderlich
  • es gibt keine automatischen Wertsteigerungen durch steigende Preise, Wertanpassungen sind nur für zusammenhängende Gebiete vorgesehen

Berechnung nach dem Flächen-Lage-Modell:

  • Maßstab ist die Fläche
    • Multiplikation mit Äquivalenzzahlen
      • je qm des Grund und Bodens 0,04 €
      • je qm der Gebäudefläche 0,50 €
    • Multiplikation mit einer Steuermesszahl
      • bei Grund und Boden und Nicht-Wohngebäuden 1,0
      • bei Wohngebäuden 0,7
    • Verfeinerung durch Lagefaktor (= BRW / dBRW) hoch 0,3
      • BRW, der Zone, in der das Grundstück liegt im Verhältnis zum Durchschnittsbodenwert (dBRW) der Gemeinde und Dämpfung durch Exponenten (hoch 3)

Berechnungsbeispiel:

Grund und Boden:
500 qm x Äquivalenzzahl 0,04 x Steuermesszahl 1,0
= 20
+Gebäudeflächen Wohnen:
120 qm x Äquivalenzzahl 0,50 x Steuermesszahl 0,7
= 42
Zwischensumme= 62
x Faktor (BRW 400 / dBRW 200) hoch 0,3 = 1,23
= Grundsteuermessbetrag= 76
x Hebesatz der Gemeinde (z.B. 300%)
= 228 Euro Grundsteuer p.a.

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