Kreisumlage
Nach BVerwG-Urteil: Kreisumlage-Streit geht weiter
Von Sarah Nitsche, veröffentlicht in: https://www.derneuekaemmerer.de/nachrichten/recht-steuern/nach-bverwg-urteil-kreisumlage-streit-geht-weiter-2002711/ am 31. Mai 2019
Der Kreisumlage-Streit zwischen der Gemeinde Perlin und dem Landkreis Nordwestmecklenburg geht in die Verlängerung: Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar klargestellt, dass der Kreis die Gemeinde nicht anhören musste – die offenen inhaltlichen Fragen muss nun aber die Vorinstanz klären.
Kreise müssen ihre Kommunen nicht anhören, bevor sie den Kreisumlagesatz festlegen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) am Mittwoch im jahrelangen Rechtsstreit zwischen der Gemeinde Perlin und dem Landkreis Nordwestmecklenburg entschieden. Noch ist die Auseinandersetzung aber nicht offiziell beendet: Die Bundesrichter verwiesen das Verfahren zurück an das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald.
Die kleine Gemeinde Perlin kämpft seit mittlerweile gut sechs Jahren gegen die Anhebung der Kreisumlage auf 43,67 Prozent. Der Landkreis hatte diesen Satz in seiner Haushaltssatzung 2013 festgelegt – ohne die Gemeinde zuvor anzuhören. Der 380-Einwohner-Ort sah sein Recht auf finanzielle Mindestausstattung verletzt und wehrte sich gegen den Bescheid. Mit Erfolg: In erster Instanz gab das Verwaltungsgericht Schwerin der Gemeinde im Juli 2016 Recht, auch die Berufung des Kreises vor dem OVG im Juli 2018 scheiterte.
OVG muss Höhe der Kreisumlage prüfen
Dieses OVG-Urteil haben die Bundesrichter in Leipzig nun allerdings kassiert. Das OVG gehe zwar zu Recht davon aus, dass der Kreis bei der Umlage „nicht nur seinen eigenen Finanzbedarf, sondern auch denjenigen der von der Kreisumlage betroffenen Gemeinden berücksichtigen“ müsse, teilte das BVerwG mit. „Jedoch lässt sich dem Grundgesetz nicht entnehmen, auf welche Weise dies zur erfolgen hat.“ Ein solches Verfahren festlegen müsse der Landesgesetzgeber.
Das Landesrecht in Mecklenburg-Vorpommern regelt diesen Punkt bisher allerdings nicht. Das OVG hatte dennoch eine Anhörungspflicht angenommen und die Berufung deshalb schon aus formellen Gründen abgewiesen. Die Folge: Die aus Sicht aller Beteiligten entscheidende inhaltliche Frage, wo die Belastungsgrenze für die kreisangehörigen Kommunen liegt, war gar nicht auf den Tisch gekommen. Die Enttäuschung war nach der ersten OVG-Entscheidung deshalb auf allen Seiten groß. Im zweiten Anlauf müssen die Richter in Greifwald nun allerdings nach den Vorgaben aus Leipzig klären, ob der Kreis Nordwestmecklenburg das Recht der Gemeinde Perlin auf finanzielle Mindestausstattung tatsächlich verletzt hat.
s.nitsche(*)derneuekaemmerer(.)de in: https://www.derneuekaemmerer.de/nachrichten/recht-steuern/nach-bverwg-urteil-kreisumlage-streit-geht-weiter-2002711/