Fristen für das Niedersächsische Kommunalinvestitionsfördergesetz verlängert
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Das Land Niedersachsen hat im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetztes 2022 (Nds. GVBl. 2021, S. 883) die Fristen, die im Niedersächsisches Kommunalinvestitionsförderungsgesetz für die sog. KIP I- und KIP II-Mittel gesetzt waren, um zwei Jahre nach hinten verschoben.
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