Verlust

Negatives Ergebnis unternehmerischen bzw. betrieblichen Handelns, das i.d.R. in quantitativer Form gemessen wird. In der KLR wird der Verlust als Betriebsverlust bezeichnet, wenn die Kosten höher als die Leistungen sind. In der handelsbilanziellen GuV wird der Verlust als Jahresfehlbetrag bezeichnet, wenn die Aufwendungen größer als die Erträge sind.

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Verantwortung

Persönliches Einstehen für die Folgen von Handlungen und Entscheidungen; das Handeln und Entscheiden erfolgt durch Aktivitäten, aber auch dadurch, dass eine Person ein Tun unterlässt. Die Verantwortung sollte in ihrem Umfang mit der Aufgabe und Kompetenz übereinstimmen.

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Teilkostenrechnung

KLR-System, das im Gegensatz zur Vollkostenrechnung nicht sämtliche Kosten auf die Kostenträger zurechnet, sondern nur die variablen Kosten. Dies setzt voraus, dass bereits in der Kostenartenrechnung eine Aufteilung in fixe und variable Kosten vorgenommen wird. siehe auch: Kostenarten

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