Kategorie: Finanzrechnung
Haushaltsplan
Systematisch gegliederte Zusammenstellung der für ein Haushaltsjahr veranschlagten Positionen. Siehe dazu § 79 GO NRW Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Kommune. Der Haushaltsplan besteht aus dem Ergebnishaushalt (§ 2 Nds. GemHKVO), dem Finanzhaushalt (§ 3 Nds. GemHKVO), den Teilhaushalten (§ 4 Nds. GemHKVO) und dem Stellenplan (§ 5 Nds. GemHKVO). In Niedersachsen ist er um folgende Anlagen zu ergänzen (§ 1 Abs. 2 GemHKVO): Zum Haushaltsplan gehören als Anlagen eine Übersicht über die ordentlichen und außerordentlichen Erträge und Aufwendungen mit den jeweiligen Gesamtsummen der Teilhaushalte des Ergebnishaushalts (Übersicht Ergebnishaushalt), eine Übersicht über die Einzahlungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen mit den jeweiligen Gesamtsummen der Teilhaushalte des Finanzhaushalts (Übersicht Finanzhaushalt), der Vorbericht (§ 6), das Haushaltssicherungskonzept, wenn ein solches erstellt werden muss, eine Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen in den einzelnen Jahren voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen, wobei für Auszahlungen, die in den Jahren fällig werden, auf die sich die […]
» WeiterlesenHaushaltssatzung
Darin wird der Haushaltsplan festgestellt und weitere Regelungen getroffen. Siehe dazu § 78 GO NRW
» WeiterlesenHaushaltsjahr
Das Haushaltsjahr beginnt (kraft Gesetzes) immer am 01.01. und endet am 31.12. desselben Jahres.
» WeiterlesenGutschrift
Gewinn- und Verlustrechnung
abgekürzt: GuV Bildet zusammen mit der Bilanz den Jahresabschluss. Sie wird auch GuV-Rechnung, Erfolgsrechnung, Erfolgsbilanz, Ertragsbilanz, Ergebnisrechnung, Umsatzrechnung oder Aufwands- und Ertragsrechnung genannt und ergänzt die Bilanz, indem sie nicht nur den Erfolg ausweist, sondern auch seine Zusammensetzung offen legt.
» WeiterlesenGeschäftsjahr
In der Regel ein Zeitraum von 12 Monaten, für den das Unternehmen regelmäßig seine Inventur und Bilanz zu erstellen hat. Es kann sich mit dem Kalenderjahr decken, muss aber nicht. Unter bestimmten (handelsrechtlichen) Voraussetzungen sind auch Geschäftsjahre zulässig, die weniger als 12 Monate umfassen (Rumpfgeschäftsjahr). Kommunalrechtlich gesehen ist das Haushaltsjahr immer identisch mit dem Kalenderjahr.
» WeiterlesenFremdkapital
Finanzielle Mittel, die im Gegensatz zum Eigenkapital zeitlich befristet überlassen werden. Das Fremdkapital ist auf der Passiva-Seite der Bilanz ausgewiesen.
» WeiterlesenForderung
Anspruch auf Bezahlung einer gelieferten Ware oder Leistung gegenüber dem Empfänger. Forderungen werden in der Bilanz ausgewiesen unter dem Umlaufvermögen.
» WeiterlesenFinanzplan
Tabellarische Übersicht der prognostizierten oder vorgegebenen Einzahlungen und Auszahlungen für einen bestimmten Zeitraum. Mit seiner Hilfe kann der betriebliche Kapitalbedarf berechnet werden. Mittelfristiger Finanzplan Arbeitsprogramm für die Exekutive in der Form eines mehrjährigen Rahmenprogramms für die künftige Haushaltsführung. Er wird auf der Grundlage der angestrebten und erwarteten Entwicklung und der sonstigen gesamtwirtschaftlichen Daten für die nächste übersehbare Zukunft aufgestellt. Er enthält die voraussichtlichen Aufwendungen und Erträge bzw. Auszahlungen und Einzahlungen des Haushaltes für fünf aufeinander folgende Jahre, die einzeln aufgeführt werden. Er ist mindestens alljährlich zu überprüfen und fortzuschreiben.
» Weiterlesen