Drei-Komponenten-System

Die Buchführung im Neuen Kommunalen Finanzmanagement ist konzipiert als Drei-Komponenten-System, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung. Diese sind in einem Buchungsverbund systematisch miteinander verbunden. [zum Weiterlesen klicken]

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Zweckbestimmung

Einnahmen (Kameralistik) und Erträge und Einzahlungen (Doppik) sind nach dem Entstehungsgrund, Ausgaben, Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen nach ihrer Zweckbestimmung einzeln im Haushaltsplan zu veranschlagen. Unter einer Zweckbestimmung versteht man einerseits den im Haushaltsplan festgelegten Verwendungszweck, dem eine Ausgabe (Kameralistik) bzw. ein Aufwand oder eine Auszahlung (Doppik) zugeordnet ist. Die Zweckbestimmung ist im Haushaltsplan kurz und prägnant anzugeben. Zweckbestimmungen haben für den Haushaltsvollzug bindenden Charakter (Zweckbindung).

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Verteilungsschlüssel

Werden innerhalb der Planung verwendet, um die Jahresplanwerte nach bestimmten Regeln über die Planperioden zu verteilen. Entsprechendes gilt für die Istwerte, soweit sie nicht direkt zugeordnet werden können.

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Umbuchung

Buchung bereits gebuchter Beträge von einem Konto auf ein anderes Konto oder von einem Zurechnungsobjekt (z.B. Kostenstelle) auf ein anderes Zurechnungsobjekt. Umbuchungen entstehen z.B. bei den vorbereitenden Abschlussbuchungen.

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Soll

Aktivseite eines Kontos in der Buchhaltung (Aktiva). Auf der Sollseite werden Vermögenszugänge oder die Abnahme von Verbindlichkeiten gebucht. Haben, Aktiva, Passiva

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