Bundesrechnungshof lehnt EPSAS-Einführung ab

Die Pressemitteilung des Bundesrechnungshofes vom 15.11.2017 im ganzen Wortlaut:

EU-Kommission greift zur falschen milliardenteuren Therapie

Bundesrechnungshof lehnt Harmonisierungsprojekt der EU-Kommission zur Einführung europäischer Rechnungslegungsstandards ab: Das Ziel einer nachhaltigen Tragfähigkeit öffentlicher Haushalte wird verfehlt.

„Um Staatsschuldenkrisen in der Europäischen Union zu vermeiden, ist eine solide Haushaltspolitik unerlässlich. Diese lässt sich nicht durch ein wie auch immer geartetes Rechnungslegungssystem erzwingen“, sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes Kay Scheller anlässlich der Veröffentlichung eines Berichts zur angestrebten Harmonisierung der Rechnungslegung in der EU. Die Europäische Kommission will mit diesem Projekt verlässlichere Finanzdaten aus den Mitgliedstaaten erhalten und so deren Haushalte besser überwachen. Die Ausgaben hierfür sollen allein für Deutschland bei mehr als 3 Milliarden Euro liegen. „Bei der Haushaltsüberwachung“ – so Scheller – „hat die EU jedoch kein Erkenntnisproblem, sondern ein Vollzugsdefizit. Es mangelt in vielen Fällen an gelebter Haushaltsdisziplin in den EU-Mitgliedstaaten und der Bereitschaft, zum Teil harte politische Entscheidungen zu treffen und die damit verbundenen Anstrengungen auf sich zu nehmen. Vermeintlich besser vergleichbare Finanzdaten lösen dieses Problem nicht. Vertrauen in die Stabilität der Wirtschafts- und Währungsunion schaffen wir nur, wenn sich alle konsequent an die europäischen Fiskalregeln halten. Diese schreiben bereits heute vor, dass die Mitgliedstaaten strukturell ausgeglichene Haushalte und eine Rückführung der Verschuldung anstreben sollen. Die Regeln sind damit – wenn sie eingehalten werden – die besten Garanten für eine stabile Wirtschafts- und Währungsunion. Mit dem Harmonisierungsprojekt greift die Europäische Kommission hingegen zur falschen Therapie und agiert damit am eigentlichen Problem vorbei. Die Mitgliedstaaten sollten das Projekt daher schnellstmöglich einstellen und die eingesparten Mittel besser für die Konsolidierung ihrer Haushalte nutzen.“

Die Europäische Kommission will in den EU-Mitgliedstaaten einheitliche Rechnungslegungsstandards, die so genannten European Public Sector Accounting Standards (EPSAS), verbindlich einführen. Dadurch will sie verlässlichere Finanzdaten aus den Mitgliedstaaten erhalten und so deren Haushalte besser überwachen. Nicht belastbaren Schätzungen der Kommission zufolge soll die Einführung allein in Deutschland insgesamt bis zu 3,1 Milliarden Euro kosten. Die wirklichen Kosten dürften aber weit höher liegen – ganz abgesehen von den voraussichtlich erheblichen Umstellungsproblemen.

Der Bundesrechnungshof hat sich jetzt mit einem Sonderbericht an das Parlament gewandt und eindringlich vor einer verbindlichen Einführung der EPSAS in den EU-Mitgliedstaaten, und insbesondere in Deutschland gewarnt. Er hält es für ausgeschlossen, dass durch eine harmonisierte Rechnungslegung über verbindliche Standards, die von der Kommission angestrebten Ziele – also nachhaltig tragfähige öffentliche Haushalte – erreicht oder zumindest unterstützt werden können.

Bereits jetzt ist absehbar, dass die EPSAS den Mitgliedstaaten Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten sowie Ermessensspielräume bei der Bewertung von Einzelpositionen in ihren Haushaltsabschlüssen eröffnen. Schon dieser Umstand führt dazu, dass das Ziel, zuverlässigere und vergleichbarere Daten zu erhalten, konterkariert würde. Zudem hat die Kommission für ihr Vorhaben, das im Falle seiner Umsetzung für die Mitgliedstaaten zu Ausgaben in Milliardenhöhe führe, weder ein Gesamtkonzept vorgelegt noch hat sie Handlungsalternativen untersucht.

Kritisch sieht der Bundesrechnungshof auch, dass die Kommission von Beginn an im gesamten Entstehungs- und Beratungsprozess des Projekts Wirtschaftsprüfungsgesellschaften intensiv mit der Formulierung der Standards und der inhaltlichen Vorgaben für das künftige Rechnungslegungssystem betraut hat. Diese sind maßgebliche Akteure und könnten dadurch erheblichen Einfluss auf die Entwicklung der EPSAS nehmen. Dies hält der Bundesrechnungshof für bedenklich, da im Falle der verbindlichen Einführung von EPSAS die Nachfrage nach Unterstützungs- und Beratungsleistungen in den Verwaltungen der jeweiligen Mitgliedstaaten zu einem milliardenschweren Markt für eben diese Wirtschaftsprüfungsgesellschaften führen wird. „Dieser Interessenkonflikt ist nicht hinnehmbar. Staatliche Handlungsfähigkeit erodiert, wenn mögliche Rechtsakte der EU von Unternehmen ausgestaltet werden, die sich darüber neue Märkte und Umsätze schaffen“, sagte Kay Scheller. Auf nationaler Ebene hat sich der Bundesrechnungshof in der Vergangenheit bereits mehrfach gegen Entwicklungen dieser Art ausgesprochen.

Die neue Bundesregierung sollte deshalb auf europäischer Ebene ihr ganzes politisches Gewicht einbringen, um die verbindliche Einführung von EPSAS zu verhindern. Zudem sollte sie darauf hinwirken, dass die Kommission Alternativen prüft, mit denen – soweit erforderlich – die Transparenz und Vergleichbarkeit der Finanzberichterstattung der Mitgliedstaaten verbessert werden können. Dabei sind die unterschiedlichen Verwaltungs- und Kontrollstrukturen in den Mitgliedstaaten zu respektieren.

Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) müssen die europäischen Fiskalregeln einhalten. Im Stabilitäts- und Wachstumspakt haben sie sich verpflichtet, mittelfristig nahezu ausgeglichene oder Überschüsse ausweisende Haushalte anzustreben. Dies bedeutet konkret Obergrenzen beim strukturellen Defizit von nicht mehr als 0,5 % und beim Schuldenstand von nicht mehr als 60 % des Bruttoinlandprodukts.

 

Quelle: https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/sonderberichte/epsas/pressemitteilung

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