Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe von Nach-forderungszinsen nach § 233a AO
Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) hat sein mittlerweile drittes Rundschreiben zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Nachforderungszinsen herausgegeben. Dem Rundschreiben 423/2021 ist unter anderem das BMF-Schreiben IV A 3 -S 0338/19/10004 :005 beigefügt. Dieses ist nicht für die Kommunen bindend, es wurde aber als Grundlage für die aktualisierte Handlungsempfehlung des NSGB genommen, da es Orientierung für die kommunale Verfahrensweise enthält.
Die Handlungsempfehlung können NSGB-Mitgliedskommunen unter dem Suchbegriff Rundschreiben 423/2021 herunterladen.