E-Rechnung

Kommunen können die eRechnung des Landes Niedersachsen nutzen

Seit dem 18.04.2020 können Auftragnehmer ihre Rechnungen an öffentliche Auftraggeber elektronisch stellen und damit ihre Geschäftsprozesse vereinfachen. Niedersächsische Auftraggeber sind zum Empfang dieser Rechnungen verpflichtet, wenn sie bestimmte Formatvorgaben erfüllen.
Um diesen gesetzlichen Ansprüchen zu genügen, hat das Land Niedersachsen nach Mitteilung des CIO, Dr. Horst Baier, die zentrale E-Poststelle für den Empfang von elektronischen Rechnungen freigeschaltet. Rechnungssteller können jetzt vor allem den Landesbehörden, aber auch vielen sonstigen öffentlichen Auftraggebern in Niedersachsen, über die zentrale E-Poststelle Rechnungen zusenden. Die übrigen öffentlichen Auftraggeber werden von der Möglichkeit Gebrauch machen, eigene IT-Systeme zum Rechnungsempfang bereitzustellen. Mit dem Bereitstellen der E-Poststelle setzt der Landes-betrieb IT.Niedersachsen eine wichtige Vorgabe des Niedersächsischen Gesetzes über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG) und der Niedersächsische E-Rechnungsverordnung (NERechVO) um.

Dieser Service steht auch allen Kommunen zur Verfügung. Wenn Kommunen noch über keine eigenen Lösungen verfügen, besteht die Möglichkeit zur Nutzung der Poststelle für eRechnungen. Alle erforderlichen Informationen zur elektronischen Rechnungsstellung in Niedersachsen und zur E-Poststelle des Landes werden unter https://rech-nung.niedersachsen.de bereitgestellt. Dort sind weitere Informationen in Form eines Leitfadens zur Beantragung eines Zugangs und einer Leit-ID für jede Kommune hinter-legt. Wenn eine Rechnung in der Poststelle für eine Kommune eingeht, erfolgt automatisch eine Informationen an eine zu benennende Stelle in der jeweiligen Kommune.

Das reibungslose Verarbeiten von E-Rechnungen ist allerdings nur dann möglich, wenn Auftragnehmer diese in einem einheitlichen Format erstellen. Bund und Länder haben hierfür den Standard XRechnung entwickelt, der es ermöglicht, dass Rechnungen auf Knopfdruck generiert und übermittelt werden. Rechnungsempfänger können diese standardisierten Rechnungen leicht automatisiert auswerten und sofort die Zahlung anweisen. Auch die Ablage der Rechnungen erfolgt elektronisch in einem Ablagesystem.

Derzeit gehen noch sehr wenige Rechnungen Online ein. Dies wird sich nach Einschätzung des Landes Niedersachsen aber mittelfristig ändern, wenn die Rechnungssteller die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung erkennen und ihre Verfahren auf den Standard XRechnung umstellen. Wer sofort E-Rechnungen versenden möchte, kann dies mithilfe einer Online-Rechnungserstellung tun. Dieser Service generiert nach Eingabe der erforderlichen Daten automatisch eine XRechnung. Er wird den Rechnungsstellern im Rahmen der zentralen E-Poststelle kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Quelle: Eildienst des NSGB Nr. 279/2020 vom 29.07.2020

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