Niedersachsen verankert Schuldenbremse in der Landesverfassung
Niedersachsen bekennt sich ausdrücklich zu der grundgesetzlich verankerten Schuldenbremse und dem grundsätzlich bestehendem Neuverschuldungsverbot. Die Möglichkeit der Kreditaufnahme zur Deckung des Saldos von Einnahmen und Ausgaben steht künftig nicht mehr zur Verfügung. Nur mit in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Haushalten ohne die Aufnahme von zusätzlichen Krediten kann die langfristige Tragfähigkeit des Haushalts gesichert werden.
Der Niedersächsische Landtag hat am 23.10.2019 den Gesetzentwurf über die Schuldenbremse in Niedersachsen verabschiedet und die Schuldenbremse in die Verfassung aufgenommen. Neben dem ausdrücklichen Bekenntnis zur Schuldenbremse und einer nachhaltigen Finanzpolitik werden mit dem Gesetz die im Grundgesetz eröffneten Handlungsspielräume umgesetzt und ausgestaltet, um im Interesse des Landes die finanziellen Handlungsmöglichkeiten in besonderen Ausnahmesituationen zu erhalten sowie auf konjunkturelle Schwankungen reagieren zu können. Ohne die Umsetzung dieser Möglichkeiten in das Landesrecht könnte das Land weder auf die finanziellen und wirtschaftlichen Folgen von Naturkatastrophen oder außergewöhnliche Notsituationen, noch auf eine von der Normallage abweichende konjunkturelle Entwicklung angemessen reagieren.
Quelle: https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/haushalt/schuldenbremse/niedersachsen-bereitet-verankerung-der-schuldenbremse-in-die-landesverfassung-vor-173109.html
Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, 2019, S. 288