Bundesverfassungs-Gericht: Bettensteuern sind mit Grundgesetz vereinbar
Städte und Gemeinden dürfen von Übernachtungsgästen eine sogenannte Bettensteuer verlangen. Die örtlichen Abgaben seien mit dem Grundgesetz vereinbar, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag, 17.05.2022 mit.
Die Richterinnen und Richter des Ersten Senats wiesen Verfassungsbeschwerden von Hoteliers aus Hamburg, Bremen und Freiburg zurück. (Az. 1 BvR 2868/15 u. a.) Die Bettensteuern werden auch in anderen Kommunen erhoben.