Hinweise zum kommunalen Cashpooling in Niedersachsen

Aufgrund der durch das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung, des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes sowie der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung, des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes und des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes vom 29. Januar 2025 geänderten Rechtslage, wurde der Erlass „Hinweise zum kommunalen Cashpooling“ neu gefasst.
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