Hinweise zum kommunalen Cashpooling in Niedersachsen

Aufgrund der durch das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung, des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes sowie der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung, des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes und des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes vom 29. Januar 2025 geänderten Rechtslage, wurde der Erlass „Hinweise zum kommunalen Cashpooling“ neu gefasst.

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Hinweise zum kommunalen Cashpooling in Niedersachsen

Das Land Niedersachsen oder genauer gesagt das Innenministerium, hat mit Datum vom 12.05.2023 Hinweise zum kommunalen Cashpooling in Niedersachsen herausgegeben. Ziel soll es sein, ein einheitliches Verständnis und eine einheitliche Nutzung von kommunalem Cashpooling sicher zu stellen sowie das Cashpooling zu anderen Geschäftsvorgängen der Liquiditätsversorgung abzugrenzen. Hier geht es zu den Hinweisen: Cashpooling – Andreas Jasper (andreas-jasper.de) Derzeit wird parallel noch an den entsprechenden Kontierungsvorschriften gewerkelt. Es ist soweit, das Land Niedersachsen hat die Kontierungsvorschriften 2025 herausgegeben. Diese haben ihren Niederschlag bereits in meinem Kontierungshandbuch gefunden.

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