Jahressteuergesetz 2024 nimmt erste Hürde und wurde im Bundeskabinett verabschiedet
Die aus kommunaler Sicht wichtigsten Aspekte sind die erneute Verlängerung der Optionsfrist zur Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) in § 27 Abs. 22a UStG bis zum 31.12.2026 sowie die Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen (§ 4 Nummer 21 UStG).
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