IM-MV: Doppik-Erleichterungsgesetz

Das Kabinett hat heute (12.02.2019) den Gesetzentwurf zu einem Doppik-Erleichterungsgesetz beschlossen. Damit ist der Weg freigemacht für die Beratung im Landtag.

Seit nunmehr sieben Jahren führen alle Kommunen im Land ihre Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der kommunalen Doppik. Das doppische Gemeindehaushaltsrecht hat sich grundsätzlich bewährt, dennoch hat die Praxis gezeigt, dass an der einen oder anderen Stelle im Interesse vor allem der kleineren Gemeinden Anpassungen sinnvoll sind, um den Aufwand zu reduzieren.

Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf des Ministeriums für Inneres und Europa wurde in enger Zusammenarbeit mit Vertretern aller kommunalen Ebenen erarbeitet und enthält zweckmäßige Rechtsanpassungen und Deregulierungen. Im Kern geht es darum, Standards zu senken, die Transparenz der Doppik zu verbessern, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen beziehungsweise flexibler zu gestalten und die Rechtssicherheit bei den Kommunen als Anwender zu stärken. Zudem wird auf der Grundlage eines Rechtsgutachtens eine Regelung geschaffen, die es ermöglicht, Fehler von Haushaltssatzungen auch nach Ablauf des Haushaltsjahres zu heilen. Eine wirksame Vereinfachung des doppischen Haushaltsrechtes ist allerdings nur im Dreiklang von Änderung der Kommunalverfassung, der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik und der zugehörigen Verwaltungsvorschrift, die als Anlage auch die verbindlichen Muster für die kommunalen Haushaltspläne und Jahresabschlüsse enthält, zu erreichen. Der Gesetzentwurf berücksichtigt daher Vorschläge für eine Änderung der Kommunalverfassung und des Kommunalprüfungsgesetzes. Parallel dazu werden gegenwärtig Änderungen zu den untergesetzlichen Regelungen erarbeitet. In diesem Rahmen sind auch Vereinfachungen bei den verbindlich vorgegebenen Mustern vorgesehen, mehrere werden sogar gänzlich entfallen. „Hauptkritikpunkt einiger kommunaler Vertreter, insbesondere von Bürgermeistern und Gemeindevertretern kleinerer Gemeinden am derzeitigen Regelwerk für die Doppik war, es sei zu kompliziert und überfrachtet. Da muss ich den Kritikern teilweise rechtgeben. Das haben wir im Doppik-Erleichterungsgesetz aufgegriffen“, so Innenminister Lorenz Caffier. „Mit den vorgesehenen Erleichterungen und Transparenzerhöhungen wird die kommunale Doppik deutlich handhabbarer und verständlicher. Sie bleibt das Haushaltssystem der Zukunft, weil sie zur Generationengerechtigkeit beiträgt.“

Rückfragen bitte an:
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern Pressestelle Marion Schlender Telefon: 0385/588-2003 E-Mail: marion.schlender@im.mv-regierung.de http://www.regierung-mv.de
Original-Content von: Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108531/4191019

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