Genehmigung von Haushaltsplänen bei Verzug bei der Aufstellung von Jahresabschlüssen
Das niedersächsische Innenministerium hat mit seiner Bekanntmachung „Aufstellung und Beschlussfassung fristgerechter Jahresabschlüsse; Hinweise für kommunalaufsichtliche Genehmigungen nach § 176 NKomVG“ den Versuch unternommen, die noch fehlenden Beschlussfassungen der Jahresabschlüsse (bis hin zur fehlenden Eröffnungsbilanz) voranzutreiben.
Den Kommunalaufsichten wird insoweit ans Herz gelegt, konsequent die Haushaltsgenehmigung zu verweigern oder nur unter Auflagen zu erteilen, wenn noch Jahresabschlüsse fehlen.
Zwar ist dabei immer zu berücksichtigen, dass es vielfältige Gründe für den Verzug gibt, doch letztlich bedeutet diese Vorgehensweise ein Eingeständnis des Innenministeriums, das Problem nicht frühzeitiger in Angriff genommen zu haben.
Eine der Ursachen für den Verzug sind aus meiner Sicht die fehlenden Kapazitäten / Ressourcen in den Kämmereien und Rechnungsprüfungsämtern. Andererseits hat sich das Land Niedersachsen aber auch geschmeidig aus der Verantwortung gezogen als seinerzeit die Doppik verpflichtend eingeführt wurde. Eine wirklich professionelle Unterstützung seitens des MI zu entsprechenden Fragestellungen gibt es bis heute nicht. Viele Bundesländer haben umfassende FAQs herausgegeben, haben Hotlines eingerichtet und haben Muster entwickelt. Aber auch viele RPAs waren seinerzeit überfordert, da zum einen noch kamerale Abschlüsse geprüft werden mussten und gleichzeitig erste Anfragen zu doppischen Fragen kamen. Einzig der Kämmererverband leistet bis heute mit seinem NKR-Arbeitskreis Unterstützungsarbeit.
Ob diese Bekanntmachung wirklich ihren Zweck erfüllt, bliebt abzuwarten.
Auf dieser Homepage findet Ihr auch immer wieder kritische Anmerkungen meinerseits. Hintergrund ist, dass ich auf handwerkliche Fehler hinweisen möchte, damit man an ihnen arbeiten und sie dann auch abstellen kann.
Ich findet die Bekanntmachung im Nds. MBl, 2021, S. 414 oder hier: Genehmigung nach § 176 NKomVG.