Verantwortung

Persönliches Einstehen für die Folgen von Handlungen und Entscheidungen; das Handeln und Entscheiden erfolgt durch Aktivitäten, aber auch dadurch, dass eine Person ein Tun unterlässt. Die Verantwortung sollte in ihrem Umfang mit der Aufgabe und Kompetenz übereinstimmen.

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Gender Mainstreaming

Gender Mainstreaming heißt, dass die Unterschiede zwischen den Lebensverhältnissen, den Situationen und Bedürfnissen von Männern und Frauen von allen staatlichen Institutionen systematisch bedacht und bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben berücksichtigt werden müssen. Der englische Begriff „gender“ bezeichnet das soziale anstelle des biologischen Geschlechtes. Er bezieht sich auf die kulturell verschieden geprägten Rollen, Rechte, Pflichten, Interessen, Ressourcen etc. von Männern und Frauen. „Mainstreaming“ bedeutet, dass ein bestimmtes Handeln in der „Hauptströmung“ liegt, also zum normalen und selbstverständlichen Entscheidungsmuster einer Organisation gehört bzw. gehören sollte. Gender Mainstreaming ist in Deutschland eine Strategie, um die Verpflichtung des Art. 3 Abs. 2 GG umzusetzen und das Ziel der Gleichstellung von Männern und Frauen zu erreichen.

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Feedback

Rückkopplung von Ergebnissen und Wirkungen an Verantwortliche und Betroffene, damit diese über die Folgen ihres Handelns unterrichtet werden, um das zu Grunde liegende Ziel mit dem erreichten Ergebnis zu vergleichen und bei Bedarf auch gegensteuern oder nachbessern zu können.

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Facility Management

Betrachtung, Analyse und Optimierung aller kostenrelevanten Vorgänge rund um ein Gebäude oder bauliches Objekt. Nach einer neueren Auffassung strategisches Konzept zur Bewirtschaftung, Verwaltung und Organisation aller Sachressourcen (Gebäude, Maschinen und Anlagen) innerhalb einer Verwaltungseinheit. Dieses neue Managementkonzept verhilft Verwaltungseinheiten zu weiteren Einsparungspotentialen. Nach der Optimierung der Produktion, der Schaffung der Führungsebenen werden nun die Sachressourcen optimiert. So werden bisher unberücksichtigte Potenziale innerhalb des Verwaltungseinheit freigesetzt.

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Evaluierung

Analyseverfahren, das öffentliches Handeln (Planungen, Programme, Instrumente, Maßnahmen, Leistungserbringungen, usw.) in ihrer Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu erfassen und zu bewerten sucht. Ausgangspunkt ist die Ermittlung der Ursache, die zu dem bestimmten Ergebnis geführt hat oder führen wird. Sie umfasst die Kontrolle, Analyse, Bewertung und Gewichtung von Abläufen und Regelungen in periodischen Abständen oder projektbezogen anhand vorgegebener Bewertungskriterien.

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E-Government

Elektronisches Regieren und Verwalten, d.h. unter Nutzung des Internets, um Informationen bereit zu stellen, zwischen Verwaltung und Bürger Informationen auszutauschen (Kommunikation) oder Verwaltungsvorgängen abzuwickeln (Transaktion). Neben der Betrachtung der Außenbeziehungen hat E-Government auch weit reichende Wirkungen für die internen Geschäftsprozesse.

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Dezentralisation

Man unterscheidet zwischen betriebswirtschaftlicher und verwaltungswissenschaftlicher Dezentralisation. Die betriebswirtschaftliche Dezentralisation ist im Rahmen der Aufbauorganisation die Verteilung gleichartiger Teilaufgaben auf mehrere Abteilungen bzw. Stellen, die nicht zum Zentrum gehören. Sie kann sich auf Personen, Raum, Zeit und Sachmittel beziehen. Verwaltungswissenschaftlich wird unter Dezentralisation die Bildung selbständiger juristischer Personen des öffentlichen Rechts mit entsprechend abgesicherter eigener Entscheidungsbefugnis verstanden (Bsp.: Bund, Länder, Kreise und Gemeinden sind solche dezentralisierte Einheiten).

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