Finanzhaushalt

Der Finanzhaushalt ist eine Säule des Drei-Komponenten-Systems und wesentlicher Bestandteil des Haushaltsplans einer Kommune. Im Finanzhaushalt bzw. der Finanzrechnung sind die Einzahlungen und Auszahlungen aufgeführt. Hier geht es um die Liquiditätssituation der Kommune. Der Finanzhaushalt ist vergleichbar mit der Cash-Flow-Rechnung. Der kommunale Finanzhaushalt gliedert sich in drei Salden: Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Saldo aus Investitionstätigkeit Saldo aus Finanzierungstätigkeit Für Niedersachsen ist § 3 GemHKVO einschlägig.    

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Drei-Komponenten-System

Die Buchführung im Neuen Kommunalen Finanzmanagement ist konzipiert als Drei-Komponenten-System, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung und Finanzrechnung. Diese sind in einem Buchungsverbund systematisch miteinander verbunden. [zum Weiterlesen klicken]

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Zweckbestimmung

Einnahmen (Kameralistik) und Erträge und Einzahlungen (Doppik) sind nach dem Entstehungsgrund, Ausgaben, Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen nach ihrer Zweckbestimmung einzeln im Haushaltsplan zu veranschlagen. Unter einer Zweckbestimmung versteht man einerseits den im Haushaltsplan festgelegten Verwendungszweck, dem eine Ausgabe (Kameralistik) bzw. ein Aufwand oder eine Auszahlung (Doppik) zugeordnet ist. Die Zweckbestimmung ist im Haushaltsplan kurz und prägnant anzugeben. Zweckbestimmungen haben für den Haushaltsvollzug bindenden Charakter (Zweckbindung).

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Wirtschaftlichkeitsrechnung

Bevor über eine Investition von erheblicher finanzieller Bedeutung beschlossen wird, soll unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch Vergleich der Anschaffungskosten und Folgekosten die wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden. Was wirtschaftlich ist, lässt sich bei alternativen Möglichkeiten unterschiedlich bezeichnen. siehe auch: Wirtschaftlichkeit, Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

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Verrechnungskonto

Konto, das Buchungen vorübergehend aufnimmt; Hilfskonten aus buchungstechnischen Gründen, die sich immer wieder ausgleichen. Mögliche Gründe können sein: Zeitdifferenz zwischen Geschäftsvorfällen, organisatorische Aufgabenverteilung (Bankverrechnungskonto) oder unklare Geschäftsvorfälle.

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