Für die Wiederbeschaffung von Anlagegegenständen zu zahlende Preis; auch Ersatzwert genannt. Darunter ist somit der Geldbetrag zu verstehen, der zum Ersatz des vorhandenen Anlagegegenstandes am jeweiligen Bezugszeitpunkt erforderlich ist.
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Kostenstelle, die innerbetriebliche Leistungen für andere Vor- und Endkostenstellen erbringt. Dabei wird vielfach eine Differenzierung zwischen Allgemeinen Kostenstellen und Hilfskostenstellen vorgenommen. Unter Allgemeinen Kostenstellen werden üblicherweise die Kostenstellen verstanden, die für fast alle Betriebsteile Leistungen erbringen, während Hilfskostenstellen Kostenstellen sind, die nur für einen begrenzten Kreis anderer Kostenstellen Leistungen erbringen. siehe auch: Kostenstellen, Kostenstellenrechnung
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KLR-System, bei dem sämtliche Kosten, d.h. alle Einzelkosten und alle Gemeinkosten, im Wege der Kostenartenrechnung erfasst, in der Kostenstellenrechnung verteilt und in der Kostenträgerrechnung auf die Kostenträger zugerechnet werden. siehe auch: Teilkostenrechnung
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Grundprinzip der KLR; Kosten werden, soweit möglich, direkt dem Bezugsobjekt (Kostenträger, Kostenstelle) angelastet, das sie verursacht hat.
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Werden innerhalb der Planung verwendet, um die Jahresplanwerte nach bestimmten Regeln über die Planperioden zu verteilen. Entsprechendes gilt für die Istwerte, soweit sie nicht direkt zugeordnet werden können.
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Kostenstellen zur Sammlung und Verrechnung von Gemeinkosten (keine direkten Personalkosten, d.h. keine Mitarbeiterführung).
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Negatives Ergebnis unternehmerischen bzw. betrieblichen Handelns, das i.d.R. in quantitativer Form gemessen wird. In der KLR wird der Verlust als Betriebsverlust bezeichnet, wenn die Kosten höher als die Leistungen sind. In der handelsbilanziellen GuV wird der Verlust als Jahresfehlbetrag bezeichnet, wenn die Aufwendungen größer als die Erträge sind.
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Güter, die nur für einen kurzen Zeitraum die Prozesse unterstützen.
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Persönliches Einstehen für die Folgen von Handlungen und Entscheidungen; das Handeln und Entscheiden erfolgt durch Aktivitäten, aber auch dadurch, dass eine Person ein Tun unterlässt. Die Verantwortung sollte in ihrem Umfang mit der Aufgabe und Kompetenz übereinstimmen.
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