Immaterielles Vermögen
Bei einem immateriellen Vermögensgegenstand handelt es sich um einen nicht-physischen Vermögensgegenstand.
» WeiterlesenKommunales Haushaltsrecht
Bei einem immateriellen Vermögensgegenstand handelt es sich um einen nicht-physischen Vermögensgegenstand.
» WeiterlesenKorrekturgröße zur Erfassung der Wertminderung einer auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesenen Position (z.B. Forderung). Sie wird auf der Passivseite der Bilanz gezeigt. Synonym dafür wird die indirekte Abschreibung verwendet. Dadurch wird auf der Aktivseite der ursprüngliche Wert unverändert ausgewiesen. siehe auch: Aktiva, Passiva, Bilanz, Abschreibung
» WeiterlesenGeringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) / Geringwertige Vermögensgegenstände (GVG) Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die selbständig nutzbar sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 410 € (ohne Vorsteuer) nicht übersteigen. Sie können im Rahmen der Bewertung des Betriebsvermögens im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben angesetzt („abgeschrieben“) werden. In NRW wurden die steuerrechtlichen Vorschriften (150 und 1.000 EUR-Wertgrenzen) nicht in die GemHVO übernommen. In Niedersachsen werden geringwertige Wirtschaftsgüter als „Geringwertige Vermögensgegenstände“ bezeichnet.
» WeiterlesenAbwertung eines einzelnen Vermögensgegenstandes, z.B. Einzelwertberichtigung auf Forderungen, aufgrund besonderer Umstände.
» WeiterlesenAnschaffungskosten (AK) Alle Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Sie setzen sich zusammen aus dem Anschaffungspreis eines Wirtschaftsgutes, dem Aufwand zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, den Anschaffungsnebenkosten (z.B. Maklergebühren), nachträglichen Anschaffungskosten und Minderungen des Anschaffungspreises. Die Anschaffungskosten bilden zusammen mit den Herstellungskosten die Bewertungsgrundlage für das Anlagevermögen. siehe auch § 255 HGB siehe auch Herstellungskosten
» WeiterlesenDer bei der Beschaffung von Anlagevermögen zu zahlende Preis, der auch als Einstandspreis bezeichnet wird.
» WeiterlesenAus Gründen des einheitlichen Verwaltungshandelns geben die zuständigen Behörden sogenannte AfA-Tabellen heraus, in denen die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und daraus abgeleitete Sätze für die lineare Abschreibung typisierend festgelegt werden.
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