Änderung der KomHKVO beabsichtigt
Das Land Niedersachsen beabsichtigt eine Änderung der KomHKVO dergestalt, dass in der Bilanz zukünftig zusätzlich auch die „Fehlbeträge aus Sonderregelungen für epidemische Lagen“ gesondert ausgewiesen werden sollen.
Aus meiner Sicht ist ein gesonderter bilanzieller Passivausweis der Corona-Fehlbeträge in der Bilanz völlig unnötig, da er die Bilanz aufbläht. Ein „davon-Ausweis“ oder ein Ausweis im Anhang sind hier ausreichend. Es wurde u.a. in der Begründung angeführt, dass dieser Ausweis aus statistischen Zwecken erforderlich ist. Doch greift dieses m.E. nicht, da ja bis heute keine doppische Statistiken beim LSN geführt werden.