Grundsteuerreform in Niedersachsen: Finanzgericht bestätigt Verfassungsmäßigkeit
Das Niedersächsische Finanzministerium hat mitgeteilt, dass das Niedersächsische Finanzgericht die Grundsteuerreform des Landes Niedersachsen für verfassungsgemäß erklärt hat. Mit Urteil vom 18. Juni 2026 (Az. 1 K 38/24) wies das Gericht die Klage in einem Musterverfahren zur Bewertung eines Grundstücks im Rahmen der Grundsteuerreform ab.
Nach Auffassung des Gerichts stellen die Berücksichtigung der von den Gutachterausschüssen festgestellten Bodenrichtwerte sowie die Begrenzung durch den Lage-Faktor eine sachgerechte und praktikable Vereinfachung dar. Damit bestätigte das Finanzgericht die Rechtmäßigkeit des niedersächsischen Flächen-Lage-Modells zur Bemessung der Grundsteuer.
Finanzminister Gerald Heere begrüßte die Entscheidung und sieht sich in der Auffassung bestätigt, dass das niedersächsische Modell verfassungskonform ist. Das Urteil bestätigt damit die Rechtsgrundlage der in Niedersachsen angewandten Bewertungsmethodik.
Quelle: Niedersächsisches Finanzministerium, Pressemitteilung vom 18.06.2026 „Niedersächsisches Finanzgericht: Grundsteuerreform in Niedersachsen ist verfassungsgemäß“