Der niedersächsische Landtag beschließt eine Änderung des Kommunalverfassungsrechts

In seiner Sitzung am 22.03.2022 hat der niedersächsische Landtag die zunächst für den Oktober 2021 vorgesehene Änderung des NKomVG hinsichtlich der Regelungen über Hybrid- und virtuelle Sitzungen beschlossen.

Mit der Änderung des § 64 ist es zukünftig möglich, Abgeordneten der Vertretung eine Teilnahme an Rats- und Gremiensitzungen per Videokonferenztechnik zu ermöglichen. Den Abgeordneten stehen dann die vollen Mitgliedschaftsrechte zu. Voraussetzung ist eine Anpassung der Hauptsatzung.

Für den Fall, dass eine Kommune Straßenausbaubeiträge abschafft, können nach der Änderung des § 111 Abs. 6 NKomVG ab sofort Kredite zur Gegenfinanzierung herangezogen werden.

In einer Hybridsitzung nach § 182 NKomVG (Sonderreglungen für epidemische Lagen) dürfen keine geheime Wahlen oder Abstimmungen durchgeführt werden und auch keine nach § 6 Abs. 3 NKomVG geheimhaltungsbedürftigen Gegenstände beraten werden.

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