Gewährung von Bedarfszuweisungen gemäß § 13 NFAG im Jahr 2019
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) informiert darüber, dass im Jahr 2019 besonders finanzschwache Kommunen mit weit unterdurchschnittlicher Steuereinnahmekraft, die auch im Übrigen die Voraussetzungen des § 13 NFAG erfüllen, Bedarfszuweisungen wegen besonderer Aufgaben erhalten können.
Für das Verfahren 2019 steht ein Mittelansatz in Höhe von 15.000.000 Euro zur Verfügung.
Einzelheiten können dem Erlass des MI vom 1. August 2019 entnommen werden.