Gesetzentwurf der FDP im Niedersächsischen Landtag zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
Die kommunalen Spitzenverbände lehnen es weiterhin ab, den Kommunen die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen und wiederkehrenden Beiträgen zu verbieten.
Die Fraktion der FDP hat im niedersächsischen Landtag einen Gesetzentwurf eingebracht, der zum Ziel hat, den Kommunen die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen und/oder wiederkehrenden Beiträgen zu verbieten.
Die kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen haben zu dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion im Landtag Folgendes vorgetragen:
- Mit der vorgeschlagenen gesetzlichen Regelung wird eine wichtige Finanzierungsquelle für die kommunale Infrastruktur gestrichen, ohne den Kommunen hierfür einen adäquaten finanziellen Ersatz zu bieten.
- Die vorgesehene Regelung verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen die Nds. Verfassung und geht über das vorgegebene Regelungsziel weit hinaus.
- Der Gesetzentwurf schadet den Interessen der Kommunen, die einen Ausbaubeitrag erheben wollen, und schränkt das Recht der Kommunen auf Selbstverwaltung ein.
- Straßenausbaubeiträge und wiederkehrende Beiträge zeichnen sich – dies ist in der Stellungnahme ausdrücklich betont worden – durch einen hohen Grad an Gerechtigkeit aus.
In einem Schreiben an die Vorsitzenden der Fraktionen im Nds. Landtag, die Mitglieder des Ausschusses für Inneres und Sport im Nds. Landtag und an das Nds. Ministerium für Inneres und Sport haben die kommunalen Spitzenverbände jetzt erneut vorgetragen:
- Wir sprechend uns weiterhin dafür aus, dass die Kommunen die Möglichkeit behalten, Straßenausbaubeiträge zu erheben.
- Wir regen die Schaffung einer Verrentungsmöglichkeit an. Hierfür kann ein niedriger Zinssatz (z. B. 1 %) im Gesetz festgeschrieben werden.
Quelle: Rundschreiben des NSGB Nr. 188/2018 vom 19.12.2018