Anwendbarkeit des § 182 NKomVG

Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund hat mitgeteilt, dass die Sonderregelungen für epidemische Lagen nach § 182 NKomVG zumindest bis zum 19. März 2022 anwendbar sind. Hintergrund ist. dass der Niedersächsische Landtag einen Beschluss zur weiteren Anwendbarkeit von § 28 a Abs. 1 bis 6 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) gemäß § 28 a Abs. 8 IfSG gefasst hat. Quelle: NSGB-Rundschreiben Nr. 064/2022 vom 02.03.2022

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DStGB bewertet die Koalitionsvereinbarung der Ampelkoalition

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat die Koalitionsvereinbarung der Ampelkoalition mit der kommunalen Brille betrachtet. Er hat seine Bewertung folgendermaßen zusammen gefasst: Gute Ansätze, aber Bedenken mit Blick auf immense Herausforderungen bei der Umsetzung Er schreibt weiter: Der Koalitionsvertrag ist – wie zu erwarten – recht umfangreich ausgefallen. Es werden viele richtige Ziele beschrieben, die konkrete Umsetzung – insbesondere die nachhaltige Finanzierung – ist teilweise vage. Es bleibt zu hoffen, dass die Ampel die Leistungsfähigkeit unseres Staates und der Wirtschaft nicht überschätzt hat. Insbesondere im Sozialbereich ist eine Reform mit dem Ziel „Finanzierung des Sozialstaats dauerhaft sichern, Überforderung vermeiden“ kaum erkennbar. […] Für die Kommunen ist positiv zu bewerten, dass sich der Koalitionsvertrag zum Ziel von Zukunftsinvestitionen bekennt, dabei auch den hohen kommunalen Investitionsbedarf berücksichtigt und Kommunen bei notwendigen Anpassungen für Klimaresilienz unterstützen wird. Gut ist auch, dass sich der Bund zur dauerhaften Mitfinanzierung der Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich bekennt. Anzuerkennen […]

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