Steuerermäßigungen nach § 35 EStG für geleistete Straßenausbaubeiträge

Mit Urteil vom 18. Oktober 2017 (1 K 1650/17) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass Anliegerbeiträge zum Ausbau von Gehwegen und Straßenbeleuchtung keine sog. „haushaltsnahen Handwerkerleistungen“ im Sinne des § 35a Abs. 3 EStG beinhalten und daher zu keiner Steuerermäßigung führen. Im gleichen Sinne hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 25. Oktober 2017 (Az. 3 K 3130/17) erkannt, dass für Erschließungsbeiträge und Straßenausbaubeiträge die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nicht in Anspruch genommen werden kann. Im Falle 1 K 1650/17 ist die Klägerin Eigentümerin eines Grundstücks im Landkreis Cochem-Zell und musste im Streitjahr 2015 Vorausleistungen auf wiederkehrende Beiträge für den Ausbau von Gehwegen und Straßenbeleuchtungen zahlen (rd. 8.700 €). Den in den Beiträgen enthaltenen Lohnanteil schätzte sie auf 5.266 € und machte diesen Betrag in ihrer Einkommensteuererklärung als haushaltsnahe Handwerkerleistung i.S.d. § 35a EStG geltend. Das beklagte Finanzamt versagte die beantragte Steuerermäßigung, was nach Auffassung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz aus folgenden […]

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