Neue Schlüsselzahlen veröffentlicht
Mit der Einkommensteuerschlüsselzahlenermittlungsverordnung (51 Buchstaben!!!) und der der Umsatzsteuerschlüsselzahlenermittlungsverordnung (und immerhin noch 48 Buchstaben!!!) (beide veröffentlicht im Bundesgesetzblatt I, Nr. 43 vom 21.09.2020) werden die Umlageschlüssel für die Jahre 2021 bis 2023 festgelegt. Insbesondere in der UStSchlFestV sind umfangreiche coronabedingte Regelungen getroffen worden.