Auslegungshinweise zu § 182 Abs. 1 bis 3 NKomVG
Mit Schreiben vom 11. Dezember 2020 hat das Land Niedersachsen seine Auslegungshinweise zu § 182 Abs. 1 bis 3 NKomVG veröffentlicht. In diesem Paragrafen werden Ausnahmeregelungen bei Vorliegen einer pandemischen Lage getroffen.
Hier geht es direkt zu den Auslegungshinweisen: hier klicken