Auslegungshinweise zu § 182 Abs. 1 bis 3 NKomVG
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Mit Schreiben vom 11. Dezember 2020 hat das Land Niedersachsen seine Auslegungshinweise zu § 182 Abs. 1 bis 3 NKomVG veröffentlicht. In diesem Paragrafen werden Ausnahmeregelungen bei Vorliegen einer pandemischen Lage getroffen.
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