Änderung des Grundgesetzes
Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104b, 104c, 104d, 125c und 143e) vom 28.03.2019 (BGBl. I, S. 404) ist die Ermächtigungsgrundlage für die Bundeszuschüsse für die kommunale Bildungsinfrastruktur und den sozialen Wohnungsbau geschaffen worden. Das Gesetz ist am 29. März 2019 in Kraft getreten.