Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse

Am 09. Februar wurde im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nds. GVBl. 2024 Nr. 9) das Gesetz zur Beschleunigung kommunaler Abschlüsse sowie zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit, des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes und des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Wasserverbandsgesetz veröffentlicht. Hier geht es zum NBKAG.

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Genehmigung von Haushaltsplänen bei Verzug bei der Aufstellung von Jahresabschlüssen

Das niedersächsische Innenministerium hat mit seiner Bekanntmachung „Aufstellung und Beschlussfassung fristgerechter Jahresabschlüsse; Hinweise für kommunalaufsichtliche Genehmigungen nach § 176 NKomVG“ den Versuch unternommen, die noch fehlenden Beschlussfassungen der Jahresabschlüsse voranzutreiben.

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Kommunalaufsichtliches Vorgehen gegen die Weigerung des Gemeinderates, den Bürgermeister zu entlasten

Der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz hat am 25.07.2018 über das kommunalaufsichtliche Vorgehen gegen einen Gemeinderatsbeschluss geurteilt. Danach kann die Kommunalaufsicht unter bestimmten Umständen die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung des Bürgermeisters anordnen.

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