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Wiederbeschaffungskosten

Als Wiederbeschaffungskosten (kurz: WBK) bezeichnet man die (geschätzten) Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten, die ein Vermögensgegenstand in Zukunft haben wird. Aufgrund der Inflation liegt der Wiederbeschaffungspreis meistens über den ursprünglichen Anschaffungskosten; in einzelnen Bereichen bzw. Branchen kann er aber auch darunter liegen. Quelle: http://welt-der-bwl.de/wiederbeschaffungskosten siehe auch: Buchwert, Anschaffungskosten, Herstellungskosten

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Wiederbeschaffungswert

Für die Wiederbeschaffung von Anlagegegenständen zu zahlende Preis; auch Ersatzwert genannt. Darunter ist somit der Geldbetrag zu verstehen, der zum Ersatz des vorhandenen Anlagegegenstandes am jeweiligen Bezugszeitpunkt erforderlich ist.

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